Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten.
Der Grosse Rat hat am 12. Dezember 2017 dem Ziel und dem Verpflichtungskredit für den Aufbau und Betrieb des Programms Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) im Kanton Aargau zugestimmt. Der Kanton Aargau hat den ÖREB-Kataster bis Ende 2020 aufgebaut und eingeführt.
Nach dem Programm mit den Zielen zum ÖREB-Kataster für die Jahre 2020–2023, unterbreitet der Regierungsrat mittels Botschaft und Strategieentwurf dem Grosse Rat nun die Ziele des Programms zum ÖREB-Kataster für die Jahre 2024–2027 zur Bewilligung.
Der ÖREB-Kataster ist in dieser Zeit mit zusätzlichen kantonalen ÖREB-Themen inhaltlich zu erweitern, die Prüfung zum Ausbau der Funktion des ÖREB-Katasters als Publikationsportal weiterzuführen und der Aufbau eines Portals für öffentliche Auflagen umzusetzen. Der dafür notwendige Verpflichtungskredit wird vom Regierungsrat vorbehältlich des Beschlusses über die Ziele durch den Grossen Rat beschlossen werden. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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