Aargau schafft weiter Unterkunftsplätze für UMAs
Von: mm/f24.ch
Die Anzahl der Zuweisungen von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Asylbereich (UMA) durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist seit dem Jahr 2021 stark angestiegen. Befanden sich per 1. April 2023 noch 185 UMA in den kantonalen Unterbringungsstrukturen, waren es per 6. Mai 2024 bereits 325.
Um die hohe Zahl von UMA zu bewältigen, hat der Kantonale Sozialdienst (KSD) bestehende Unterkünfte verdichtet und seit Anfang 2023 insgesamt 195 zusätzliche Unterbringungsplätze für UMA geschaffen – hauptsächlich mit der Schaffung neuer Unterkünfte. Der KSD verfügt per 6. Mai 2024 über 373 Plätze für UMA. Diese waren am selben Stichtag zu 87 Prozent belegt.
Basierend auf den Prognosen des SEM geht der KSD davon aus, dass die bestehenden Kapazitäten nur noch bis Sommer 2024 reichen und der Kanton im Laufe des Jahres 2024 bis zu 100 zusätzliche Plätze schaffen muss.
Unterbringungsform des begleiteten Wohnens
Um die bis Ende 2024 fehlenden Plätze bereitzustellen, müssten weitere reguläre UMA-Unterkünfte eröffnet werden. Die zeitnahe Beschaffung solcher UMA-Unterkünfte ist aufgrund der angespannten Lage im Immobilienbereich und aufgrund des Arbeitskräftemangels nicht gewährleistet.
Aus diesem Grund setzt der KSD auf das Konzept des begleiteten Wohnens. Die Betreuung in Form des begleiteten Wohnens wird in anderen Kantonen bereits mit gutem Erfolg praktiziert.
Bei dieser Unterbringungsform werden selbständige ältere UMA ab 16 Jahren in dezentralen Wohngruppen untergebracht und wöchentlich (zu Beginn und bei Bedarf öfter) von Betreuungspersonen besucht und bedarfsgerecht auf dem Weg in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben begleitet.
Kooperation mit externen Betreuungsdienstleistern
Der KSD sieht vor, für die erste Phase (1. September 2024 bis 31. August 2026) mit der Stiftung Wendepunkt und dem Verein Lernwerk auf vertraglicher Basis zu kooperieren. In der Pilotphase bis am 31. August 2024 wird der KSD das begleitete Wohnen mit den externen Dienstleistern und einem Einbezug von acht UMA aufbauen.
Der Aargauer Regierungsrat will begleitetes Wohnen von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Asylbereich (UMA) ermöglichen und beantragt mit seiner Botschaft dem Grossen Rat dazu einen Verpflichtungskredit von rund 10,3 Millionen Franken.
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