Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Prämienverbilligung 2021 \ Verfall der Steuern 2020 \ Baugesuch
Prämienverbilligung 2021
Bis 30. September 2020 hat die SVA Aargau allen anspruchsberichtigten Personen den Code für den Antrag Prämienverbilligung 2021 versendet. Insofern Sie noch keinen Code erhalten haben und einen Antrag einreichen möchten, können Sie online www.sva-ag.ch selbst einen Code bestellen oder sich direkt bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
Der Antrag für Jahr 2021 kann noch bis 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Gemeindekanzlei
Verfall der Steuern 2020
Die provisorischen Steuern 2020 sind bis am 31. Oktober 2020 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2020 ein Verzugszins von 5.1 % berechnet. Seit dem 1. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt.
Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen werden CHF 35.00 Mahngebühren erhoben. Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche CHF 100.00 Betreibungsgebühren erhoben.
Falls Sie diese Gebühren umgehen möchten, können Ratenzahlungen oder Fristerstreckungen mit der Abteilung Finanzen vereinbart werden. Die Abteilung Finanzen dankt Ihnen für die fristgerechten Überweisungen.
Abteilung Finanzen
Baugesuch
- Baugesuch Nr. 2020-38
- Bauherrschaft: Josef Ottiger, Im Gässli 4b, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer: Josef Ottiger, Im Gässli 4b, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser: Josef Ottiger, Im Gässli 4b, 4314 Zeiningen
- Lage: Im Gässli 4b, Parzelle 2155
- Bauvorhaben: Verglasung Sitzplatz
Das Baugesuch liegt vom 08. Oktober bis am 06. November 2020 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Bauverwaltung Zeiningen
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