Nachrichten aus Zeiningen: Hochwasserschutz Möhlintal, der Bau beginnt in Zeiningen \ Bewilligung für das Abfeuern von Böllerschüssen und Feuerwerk \ Baugesuch
Hochwasserschutz Möhlintal, der Bau beginnt in Zeiningen Die massiven Rodungsarbeiten entlang des Möhlinbach sind abgeschlossen und die Bauarbeiten am Hochwasserschutz starten im März 2019. Damit das primäre Ziel, die gesamten Massnahmen in einem Jahr zu realisieren, erreicht werden kann, war das Gesamtprojekt auf eine Ausnahmegenehmigung durch die Sektion Jagd und Fischerei des Kantons angewiesen. Grundsätzlich muss für Arbeiten im Gewässer die Fischschonzeit beachtet werden. Die Ausnahmebewilligung für die Brückenbauwerke, welche für die Widerlager einzelne, sehr lokale Eingriffe im Gewässer beinhalten, liegt vor und gibt dem Projekt damit den notwendigen Spielraum um mit den Arbeiten im März 2019 zu beginnen. Der Baubeginn findet in den drei Gemeinden Hellikon, Zeiningen und Möhlin statt. In Zeiningen startet der Baubeginn mit dem Ersatz des Engelstegs ab dem Montag, 4. März 2019. Ab diesem Zeitpunkt während ca. 1 ½ Monaten ist der Durchgang erschwert und teilweise gesperrt. Die Umleitungen für den Fussverkehr wird signalisiert. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Behinderungen und die Umleitungsführung und danken für die Beachtung der Signalisationen. Abwasserverband Region Möhlin
Bewilligung für das Abfeuern von Böllerschüssen und Feuerwerk Am 06. März 2019 findet vor dem Restaurant Taube in Zeiningen das traditionelle Böögverbrennen statt. In diesem Zusammenhang werden auch Feuerwerkskörper (ca. um 19.30 Uhr für rund 8 Minuten) abgefeuert. Der Gemeinderat hat das Abfeuern von Feuerwerkskörpern bewilligt. Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis. Gemeinderat
Projektverfasser: R. Häsler AG Heizungen, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Lage: Sonnenweg 2, Parz. Nr. 2124
Bauvorhaben: Luft-/ Wasser Wärmepumpe
Das Baugesuch liegt vom 21. Februar 2019 bis 22. März 2019 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Gemeindekanzlei Zeiningen
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