Temporäre Einschränkungen obere Rebgasse Aufgrund von Bautätigkeiten und der damit einhergehenden Anlieferungen (z.B. Betonlieferung) auf der Parz. 2482/1618, Rebgasse 14 und 14a, kann es im Zeitraum vom 20.09. bis 08.10.2021 zu temporären Einschränkungen kommen. Sollte die Durchfahrt nicht gewährleistet werden können, wird für diese Zeit kurzfrist eine Verkehrsumleitung über den Trottenweg eingerichtet. Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Verständnis. Bauverwaltung
Verkehrsbeschränkungen Wendehammer Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Signalisationsverordnung vom 05. September 1979 verfügt der Gemeinderat Zeiningen folgende Verkehrsanordnung: Parkverbot (Signal 2.50), Zusatztafel: Ganzer Platz
bei folgenden Wendehammer:
Hellweg, Parz. 1319, Zeiningen
Grändelmatt, Parz. 2282, Zeiningen
Ahornweg, Parz. 299, Zeiningen
Wiesenweg, Parz. 2107, Zeiningen
Brugglismattweg, Parz. 2067, Zeiningen
Leimgasse, Parz. 47, Zeiningen
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 23.September bis 22. Oktober 2021 beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Die Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Gemeinderat
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Aussenaufstellung Gartenumbau mit Sichtschutz, Sitzplatz, Sitzplatzüberdachung, Whirlpool
Die Baugesuchunterlagen liegen vom 23. September bis am 22. Oktober 2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Gemeindekanzlei Zeiningen
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