Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Kehrichtabfuhr über die Feiertage \ Öffnungszeiten \ Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 \ Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen \ Reparaturarbeiten im Abwasserpumpwerk mit Verkehrsbehinderung
Kehrichtabfuhr über die Feiertage
Wie die Firma P. Pfister AG, Oeschgen mitteilt, finden die Abfuhrtage über die Weihnachts- und Neujahrstage wie üblich freitags statt:
- Freitag, 27. Dezember 2019 und Freitag, 3. Januar 2020
Bitte den Kehricht erst am Abfuhrtag um 07.00 Uhr bereitstellen.
Bau und Planung
Öffnungszeiten
Über die kommenden Feiertage gelten Einschränkungen bei den Öffnungszeiten. Vom Dienstag, 24. Dezember 2019, bis und mit Freitag, 3. Januar 2020, bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt grundsätzlich geschlossen.
Aufgrund der aktuellen Personalplanung kann die Gemeindekanzlei jedoch an folgenden Tagen telefonisch erreicht (Tel. 062 866 40 00) und in dringenden Fällen ein Treffen vereinbart werden:
- Montag, 30. Dezember 2019, 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr; Dienstag, 31. Dezember 2019, 08.00–12.00 Uhr; Freitag, 3. Januar 2020, 08.00-14.00 Uhr
Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen und die zahlreichen positiven Kontakte.
Das Gemeindepersonal wünscht allseits schöne Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2020.
Gemeindeverwaltung
Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021
Sabine Datz ist am 20. Oktober 2019 in den Gemeinderat Stein gewählt worden. Sie war seit dem 1. Januar 2014 Mitglied in der Finanzkommission. Die Mitglieder des Gemeinderates bedanken sich an dieser Stelle bei Frau Datz für ihr Engagement in der Finanzkommission und freuen sich auf die zukünftige Zusammenarbeit in der Gemeindeexekutive.
Am Sonntag, 9. Februar 2020, findet der erste Wahlgang für die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Stein bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 27. Dezember 2019, 12.00 Uhr (Einwurf in Briefkasten Gemeindehaus), einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.gemeinde-stein.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Stein wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Stille Wahl
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Gemeinderat/Wahlbüro
Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen
Ab Februar 2020 beginnt unser Feuerungskontrolleur mit der Überprüfung der Feuerungsanlagen.
Gut eingestellte Öl-/Gasbrenner arbeiten nicht nur wirtschaftlicher und senken die Betriebskosten, sie tragen auch zur Reduktion der Luftverschmutzung bei.
Anlagebetreiber, welche die Feuerungskontrolle durch das Servicegewerbe durchführen lassen, möchten wir daran erinnern, dass bis am 22. Dezember 2020 die Kontrolle erledigt und der Rapport beim Feuerungskontrolleur eingetroffen sein muss. Andernfalls wird unser Feuerungskontrolleur die Feuerungskontrolle selbst durchführen.
Auskünfte erteilt der Feuerungskontrolleur: Paul Herzog, Frick, Tel. 079 332 81 71, oder herzogpaul@bluewin.ch.
Gemeindekanzlei Stein
Reparaturarbeiten im Abwasserpumpwerk mit Verkehrsbehinderung
Aufgrund von notwendigen Reparaturarbeiten im Abwasserpumpwerk bei der Fridolinsbrücke, wird es am Montag, 16. Dezember 2019 noch einmal zu Verkehrsbehinderungen auf der Schaffhauserstrasse im Bereich der Fridolinsbrücke kommen.
Erfreulicherweise kann der Einbau der neuen Förderschnecke im Abwasserpumpwerk aufgrund des früheren Liefertermins bereits vor Weihnachten stattfinden.
Zu diesem Zweck wird wie bereits beim Ausbau der defekten Förderschnecke das Dach des Pumpwerks abgehoben damit die neue Förderschnecke eingelassen werden kann. Am selben Tag wird auch die Abdeckung des Pumpwerks wieder angebracht. Für diese Arbeiten muss ein Teil der Strasse für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt werden. Die Fussgänger werden frühzeitig umgeleitet. Der Verkehrsfluss über die Schaffhauserstrasse sowie von und nach Deutschland wird an diesem Tag mittels Verkehrsdienst sichergestellt.
Die notwendigen Massnahmen wurden mit den Vertretern des Kantons abgesprochen und entsprechen dem Konzept, wie es bereits Ende Oktober beim Ausbau der Förderschnecke angewendet worden ist.
Der Gemeinderat Stein und der Abwasserverband SMES bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese notwendigen Massnahmen und die damit verbundenen Umstände mit Verkehrsbehinderungen und möglicherweise entstehenden Geruchsemissionen.
Bau und Planung Stein
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