Pfingsten / Personalausflug Am Pfingstmontag, 12. Mai 2008, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Infolge Personalausflugs bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung auch am Dienstag, 13. Mai 2008, den ganzen Tag geschlossen. Wir danken für die Kenntnisnahme.
Stille Wahl eines Mitgliedes der Schulpflege Durch die Demission von Moritz Willi wurde die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege notwendig. Bis zur Anmeldefrist vom 18. April 2008 ging einzig der Wahlvorschlag für Alex Binkert, Rütistrasse 19, Stein AG, ein. Da während der Nachmeldefrist keine weiteren Wahlvorschläge eingingen, konnte Alex Binkert als in stiller Wahl gewählt erklärt werden. Der kommunale Wahlgang vom 1. Juni 2008 ist somit hinfällig.
Der Gemeinderat gratuliert Alex Binkert zur Wahl in die Schulpflege und wünscht ihm viel Erfolg und Befriedigung bei der Ausübung dieses Amtes.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse, an das Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, zu richten.
Baugesuche
Bauherrschaft: Balzer-Markovic Armon, Rütistrasse 31, 4332 Stein AG Balzer-Markovic Aleksandra, Rütistrasse 31, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Balzer-Markovic Armon, Rütistrasse 31, 4332 Stein AG Balzer-Markovic Aleksandra, Rütistrasse 31, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Balzer-Markovic Armon, Rütistrasse 31, 4332 Stein AG Balzer-Markovic Aleksandra, Rütistrasse 31, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage (Projektänderung Baubewilligung 12. Februar 2007)
Ortslage: Kellerholzstrasse, Parzelle-Nr. 1366, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 08.05.2008 bis 28.05.2008 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer vom ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft: AEW Energie AG Regional-Center Rheinfelden, Regional-Center Rheinfelden, Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Grundeigentümer: Stiftung MBF, Buchenweg 9, 4332 Stein AG
Projektverfasser: AEW Energie AG Regional-Center Rheinfelden, Regional-Center Rheinfelden, Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Transformatorenstation
Ortslage:J. C. Hausstrasse, Parzelle-Nr. 1225, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 08.05.2008 bis 07.06.2008 (30 Tage) statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer vom ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Volksabstimmungen vom 1. Juni 2008 Am 1. Juni 2008 finden folgende eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt:
Eidg. Volksabstimmungen
Volksinitiative vom 18. November 2005 „für demokratische Einbürgerungen“
Volksinitiative vom 11. August 2004 „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“
Verfassungsartikel vom 21. Dezember 2007 „für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“
Kantonale Volksabstimmungen
Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 4. Dezember 2007 (§ 20 Abs. 1, Anpassung der Wirtschaftsfreiheit an Bundesrecht)
Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 4. Dezember 2007 (§ 50 Abs. 2 bis, Administrative Entlastung von Unternehmen)
Bezüglich der korrekten brieflichen Stimmabgabe wird dringend empfohlen die Instruktionen auf dem Stimmrechtsausweis genau zu befolgen. Leider sind immer wieder Stimmrechtsausweise nicht unterschrieben oder die Stimmzettel nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert eingelegt. Der unterschriebene Stimmrechtsausweis gehört jedoch nicht ins Stimmzettelkuvert. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00) gerne zur Verfügung.
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