Nachrichten aus Stein: Beschlüsse Gemeindeversammlung \ Baugesuch
Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde-versammlungen Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 17. Juni 2011 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 25. Juli 2011. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.
Bauvorhaben: Erweiterung bestehendes Service-Center durch Gebäudeanbau (Cube II) und Neubau Kälte- und Notstromzentrale
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 24.06.2011 bis 25.07.2011 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei Stein
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