Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein (eingesandt)
Gemeindenachrichten Stein
Militärische Einquartierung
Die Telematik Kompanie (Kp 22/2) des FU Bat 22 (Führungsunterstützungsbataillon) wird während ihres diesjährigen Wiederholungskurses inklusive Kadervorkurs vom 29. Juni bis 24. Juli 2009 in der Militärunterkunft Stein einquartiert sein.
Demission aus der Finanzkommission
Daniela Reimann hat infolge Wegzugs aus der Gemeinde ihren Rücktritt aus der Finanzkommission mitgeteilt. Der Gemeinderat dankt Frau Reimann für ihre engagierte Kommissionsarbeit und wünscht ihr und der Familie alles Gute.
In Absprache mit den verbleibenden Mitgliedern der Finanzkommission und dem Bezirksamt in Rheinfelden wird für den kurzen Rest der verbleibenden Amtsperiode auf eine Ersatzwahl verzichtet. Die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2010/2013 in die kommunalen Behörden und Kommissionen finden am 27. September 2009 statt.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Gemeindestrassen und Wegen
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden dringend ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Gemäss den §§ 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes gelten dafür u. a. folgende Vorschriften:
Die öffentlichen Strassen dürfen vom anstossenden Grundeigentümer aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
Hecken und Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm (Gemeindestrassen), gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
In Sichtzonen (z. B. Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Für die Mithilfe zur Schaffung freier Gehwege und übersichtlicher Strassen-verhältnisse wird bestens gedankt.
Verkehrsbeschränkung
Am Bahnhof Stein-Säckingen befindet sich eine der grössten Park + Rail-Anlagen im Kanton Aargau. Leider parkieren einige Automobilisten ihre Fahrzeuge trotzdem entlang der Bahnhofstrasse. Durch dieses Verhalten kommt es zu gefährlichen Überholmanövern und zu Behinderungen des Busverkehrs. In Absprache mit den Schweizerischen Bundesbahnen und der Postauto Nordschweiz verfügt der Gemeinderat nachfolgend ein Zonenparkverbot für die Bahnhofstrasse. D. h. ausserhalb der markierten Parkfelder ist das Parkieren an dieser Gemeindestrasse zukünftig verboten.
Anordnung einer Verkehrsbeschränkung Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958 und die dazugehörende Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Stein AG, Bahnhofstrasse, ab Einmündung Rütistrasse, Signalisation „Parkieren verboten“ (Signal Nr. 2.50) mit Zusatztafel „Zone“.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt am 29. Juni 2009 beim Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Gemeinderat
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »