Publikationen der Gemeinde Stein AG
Von: Gemeinde Stein AG
Nachrichten aus Stein AG: Absage Bundesfeier \ Absage Seniorenausflug \ Gemeindeverwaltung \ Aargau Tourismus Gutscheine \ Entdeckerpass Pro Juventute \ Baugesuch
Absage Bundesfeier 2020
Der Gemeinderat bedauert sehr, dass dieser traditionelle Anlass abgesagt werden muss. Die immer noch bestehenden Vorgaben, die den Abstand von 1,5 Metern und eine Rückverfolgungsmöglichkeit aller Kontakte vorschreiben, erlauben eine Durchführung der Feier nicht. Ausserdem könnte die Bundesfeier nicht im gewohnten lockerem Rahmen und gemütlichen Beisammensein stattfinden. Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität, weshalb der Gemeinderat sich zu diesem Schritt veranlasst sieht.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.
Gemeinderat
Absage Seniorenausflug
Zum Schutz der älteren Bevölkerung wird der auf anfangs September geplante Seniorenausflug definitiv abgesagt. Der nächste Seniorenausflug wird erst wieder im Herbst 2021 stattfinden.
Der Gemeinderat bedauert diese Massnahme, doch die Gesundheit der älteren Bevölkerung steht an oberster Stelle.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Gemeinderat
Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Während den Schulsommerferien, vom 6. Juli bis 7. August 2020, haben die Bereiche Kanzlei und Finanzen (Standort im Gemeindehaus) reduzierte Öffnungszeiten:
- Montag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr (unverändert)
- Dienstag – Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
- Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr (unverändert)
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Gemeindeverwaltung
Aargau Tourismus Gutscheine – Solidaritätsaktion der Aargauischen Kantonalbank
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) lanciert zusammen mit Aargau Tourismus eine Gutscheinaktion für persönliche Erlebnismomente im Kanton Aargau und unterstützt damit zahlreiche lokale Unternehmungen und Menschen, die sich in einer finanziell herausfordernden Situation befinden. Eingelöst werden kann der Wert-Gutschein bei Institutionen wie Hof-Lädeli, Restaurants, Hotels, Museen, Freizeit- und Kulturbetrieben.
Aktuell umfasst die Liste bereits über 150 Akzeptanzstellen und wächst stetig weiter. Die Einlösestellen und weitere Informationen können auf der Homepage von Aargau Tourismus (www.aargau-tourismus.ch) abgerufen werden.
Die Idee, den Menschen in dieser Zeit, welche von Sorgen und Ängsten geprägt ist, eine Freude zu bereiten, hat die AKB dazu veranlasst, diese Solidaritätsaktion ins Leben zu rufen. Die AKB hat Gutscheine im Gesamtwert von 500'000 Franken erworben und verschenkt diese proportional zu den Einwohnerzahlen an alle Gemeinden im Kanton.
Die Gemeinde Stein beteiligt sich sehr gerne an dieser einzigartigen Aktion und verteilt die Gutscheine an jene Einwohnerinnen und Einwohner, die keine Möglichkeit haben, sich Momente zu gönnen, die ihrer Seele guttun, und damit unbeschwerte Augenblicke mit ihrer Familie erleben können.
Die Einlösung der Gutscheine unterstützt wiederum das regionale Gewerbe, das besonders stark unter der Corona-Krise gelitten hat.
Betroffene sind herzlich eingeladen, sich bis spätestens 30. September 2020 bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 062 866 40 00 zu melden. Die Gutscheine werden unbürokratisch und grosszügig verteilt, es gibt also keine Einschränkungen. Es können auch mehrere Gutscheine pro Haushalt abgegeben werden.
Gemeindekanzlei
Entdeckerpass Pro Juventute
Mit diesem Pass können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren während der Sommerferien attraktive Freizeitangebote entdecken und in den Zonen des A-Welle-Tarifverbunds (Teile der Kantone AG und SO) gratis mit Bahn und Bus fahren. Weitere Infos unter https://pj.projuventute.ch/Entdeckerpass-A-Welle.3803.0.html.
Gemeindekanzlei
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2020/25
- Bauherrschaft: Fazliu Gafurr, Bäumliackerstrasse 25, 4332 Stein
- Fazliu Lirije, Bäumliackerstrasse 25, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Fazliu Gafurr, Bäumliackerstrasse 25, 4332 Stein / Fazliu Lirije, Bäumliackerstrasse 25, 4332 Stein
- Projektverfasser: Architekturbüro Weiss Urs, Im Leim 26, 5070 Frick
- Bauvorhaben: Um- und Anbau bestehendes Wohnhaus in 2-Familienhaus,
- neue Aussentreppe, neue Garage und Sitzplatzüberdachung
- Ortslage: Bäumliackerstrasse 25, Parzelle-Nr. 1088, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 02.07.2020 bis 31.07.2020 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung Stein AG
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