Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Bauverwaltung Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Pergola
Ortslage: Münchwilerstrasse 55, Parzelle(n)-Nr. 422, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 18.02.2011 bis 21.03.2011 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinde Stein
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