Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Erinnerung Ablesung der Wasserzähler \ Schweizerische Nationalbibliothek \ Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung \ Aufhebung von Gräbern \ Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste \ Holzschläge \ Privatwald
Erinnerung Ablesung der Wasserzähler
Ende September hat der Bereich Finanzen Ableseblätter für die Wasserzähler verschickt. Bereits sind rund ¾ aller Ableseblätter zurück – dafür danken wir vielmals.
Diejenigen Liegenschaftsbesitzer und Gewerbetreibende, die ihre Wasserzähler noch nicht abgelesen haben, bitten wir, dies schnellstmöglich zu erledigen und die ausgefüllten Ableseblätter dem Bereich Finanzen zuzustellen.
Vielen Dank!
Finanzen
Schweizerische Nationalbibliothek
Seit über hundert Jahren sammelt die Schweizerische Nationalbibliothek im Auftrag des Bundes Publikationen, die einen Bezug zur Schweiz haben. Diese sogenannten Helvetica sollen auch alle künftigen Generationen lesen und studieren können, deshalb trägt der Bund Sorge dafür, dass die Dokumente gut erhalten bleiben.
Zusammen mit den Schweizer Kantonsbibliotheken und schweizerischen Spezialbibliotheken verfolgt die Nationalbibliothek seit einiger Zeit auch das Ziel, den Wandel von Websites über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu dokumentieren. „Webarchiv Schweiz“ widmet sich deshalb dem Einsammeln von Websites, um sie langfristig zu erhalten und bereitzustellen.
Wie das Bundesamt für Kultur mitteilt, wird die Steiner Webseite
www.gemeinde-stein.ch in das Webarchiv des Bundes überführt. Die Daten des Internetauftritts werden in regelmässigen Abständen (meistens einmal pro Jahr) eingesammelt und archiviert.
Die archivierten Websites stehen den Benutzenden zur Konsultation zur Verfügung (https://www.e-helvetica.nb.admin.ch) und sie dürfen im Rahmen des Urheberrechts zum Eigengebrauch genutzt werden (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, SR 231.1).
Gemeindekanzlei
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 25. November 2018
Am 25. November werden den Stimmberechtigten die folgenden Sachgeschäfte zur Entscheidung vorgelegt:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 23. März 2016 "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere [Hornkuh-Initiative]" (BBI 2018 3499);
- Volksinitiative vom 12. August 2016 "Schweizer Recht statt fremde Richter [Selbstbestimmungsinitiative]"(BBI 2018 3497);
- Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) (BBI2018 1491)
Kantonale Volksabstimmung
- Aargauische Volksinitiative "JA! für euse Wald" vom 14. Februar 2017;
- Verfassung des Kantons Aargau (Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer); Änderung vom 28. August 2018
Urnenöffnungszeiten Wahlbüro (Gemeindehaus):
- Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
- Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr
Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis und dem Zustellungskuvert.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00, kanzlei@gemeinde-stein.ch) gerne zur Verfügung.
Gemeindekanzlei
Aufhebung von Gräbern
Nachdem die reglementarische Ruhefrist abgelaufen ist, wird die Räumung der folgenden Gräber auf dem Friedhof Stein vorgesehen:
- Erdbestattungen der Jahre 1996-1998
Die verfügungsberechtigten Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Pflanzen bis zum 31. März 2019 abzuräumen.
Über nicht termingerecht abgeholte Grabsteine verfügt der Gemeinderat, mit entsprechender Kostenfolge für die Hinterbliebenen.
Bauamt
Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste
Der Forstbetrieb bietet Brennholz und Deckäste an. Das Formular für die Bestellung von Brennholz und Deckästen kann über den Online-Schalter der Gemeinde Stein oder auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Bestellungen können auch per E-Mail (andreas.ries.55@gmail.com) oder telefonisch, Tel 079 426 89 92, erfolgen. Es werden keine Bestellformulare mehr versandt.
Wir bieten einen Hauslieferservice für Deckäste an. Diese werden Ende November geliefert. Der Preis pro Bund beträgt Fr. 30.00. Pro Bund sind 9 bis 12 Weisstannen-Äste enthalten. Reisig-Schläge sind ebenfalls mit dem Brennholzformular zu bestellen.
Weitere Auskünfte erteilt: Andreas Ries, Eiken, Tel 079 426 89 92.
Forstbetrieb
Holzschläge
Im kommenden Winter werden in unseren Waldungen Holzschläge durchgeführt.
Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering als möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten: Während der Holzerei ist es untersagt, die Schläge zu betreten.
Absperrungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten. Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Forstbetrieb
Privatwald
Holzschläge im Privatwald sind Sache der Privatwaldbesitzer. Grössere Schläge (ab 10 m³ pro Parzelle) sind bewilligungspflichtig. Die Schlagbewilligung erteilt der Gemeindeförster. In jedem Fall ist die Beratung der Privatwaldbesitzer unentgeltlich.
Holz, das nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann durch den Forstbetrieb verkauft werden. Diese Aufwendungen werden dem Verkäufer verrechnet.
Auskunft erteilt der Förster Philipp Küng, Tel. 062 865 80 57.
Forstbetrieb
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»