Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Sirenentest 2020 \ Ersatzwahl eines Mitglieds in die Steuerkommission \ Baugesuch
Sirenentest 2020
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Zivilschutzes getestet. Mittels Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.15 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst.
Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Ernstfall
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Teletext, Seite 680, und auf der Webseite www.sirenenalarm.ch.
Gemeindekanzlei
Ersatzwahl eines Mitglieds in die Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; stille Wahl
Innert der Nachmeldefrist sind keine weiteren Wahlvorschläge für die
Vakanz in der Steuerkommission eingegangen. Gestützt
auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
wurde der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt
erklärt. Eine Urnenwahl findet nicht statt.
Gewählt ist:
- Stäuble Patrick, geb. 1969, von Laufenburg AG, Gartenstrasse 24
Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau einzureichen (§§ 66 ff GPR). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Wahlbüro
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2019/52
- Bauherrschaft: Vila Diaz Carlos, Obere Rütistrasse 3, 4332 Stein, Vila Diaz Susanne, Obere Rütistrasse 3, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Vila Diaz Carlos, Obere Rütistrasse 3, 4332 Stein. Vila Diaz Susanne, Obere Rütistrasse 3, 4332 Stein
- Projektverfasser: Birri Architekten AG, Blumenweg 1, 4332 Stein
- Bauvorhaben: Umbau und Sanierung EFH mit neuer Einliegerwohnung., Carport mit Zufahrt.
- Ortslage: Obere Rütistrasse 3, Parzelle-Nr. 1153
- Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 23.01.2020 bis 21.02.2020 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»