Bundesfeier in Stein am 31. Juli 2008 Schon bald hat unser Vaterland Geburtstag. Wir feiern diesen Anlass am Vorabend, am Donnerstag, 31. Juli 2008, ab 19.00 Uhr im Festzelt beim Sportcenter Bustelbach. Ein Flugblatt mit dem detaillierten Festprogramm wird in den nächsten Tagen an alle Haushaltungen der Gemeinde zugestellt. Die Bevölkerung von Stein und Umgebung ist herzlich zu dieser Feier eingeladen.
Inbetriebnahme des neuen Wasserreservoirs; Druckerhöhung im Leitungsnetz Vorbehältlich des fristgerechten Abschlusses der restlichen Arbeiten wird das neue Wasserreservoir Rüti am Mittwoch, 23. Juli 2008, in Betrieb genommen. Mit der Inbetriebnahme des Reservoirs geht für die Dorfteile nördlich der Eisenbahnlinie eine Druckerhöhung im Leitungsnetz von 3 bar einher. Über die notwendigen Abklärungen und Massnahmen zum Schutz der Hausinstallationen wurde in einem Schreiben an die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer und in einem Flugblatt an alle Haushaltungen eingehend informiert.
Es ist zu beachten, dass die Wasserversorgung bei Nichtbeachtung oder unsachgemässer Ausführung keine Haftung für irgendwelche Schäden übernimmt. Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sanitärfachbetriebe unserer Region. In Stein sind dies die Firmen Ankli Haustechnik AG, W. Gränacher AG und Zumsteg GmbH.
Baubewilligung Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
Bauherrschaft: Schlatter-Takac Peter, 4332 Stein AG Grundeigentümer: Schlatter-Takac Peter, 4332 Stein AG Schlatter-Takac Rosina, 4332 Stein AG Projektverfasser: Schlatter-Takac Peter, 4332 Stein AG Bauvorhaben: Neubau Gartenhaus (Gebäude wurde bereits aufgestellt) Ortslage: Bäumliackerstrasse 1d, Parzelle-Nr. 837, GB Stein AG
Rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2008 in Rechtskraft erwachsen.
Teiländerung Bauzonenplan „Rheinfels/Altes Schulhaus/Alter Werkhof“ Die Gemeindeversammlung hat am 6. Juni 2008 die Teiländerung des Bauzonenplanes im Gebiet „Rheinfels/Altes Schulhaus/Alter Werkhof“ in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen (Umzonung in Kernzone).
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde der Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 20 Tagen (Beginn 22. Juli 2008 gemäss Publikation im Amtsblatt) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen (§ 26 Abs. 1 BauG, § 5 Abs. 2 ABauV). Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind zur Beschwerdeführung ebenfalls berechtigt. Die Unterlagen können innerhalb der Beschwerdefrist während den ordentlichen Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
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