Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Änderung der slowUp-Strecke in Stein \ Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen \ Baugesuche \ Gesuch für die Nutzung von Grundwasser \ Jahresabonnement Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) für den Besuch der Oberstufe \ Sanierung Fridolinsbrücke
Änderung der slowUp-Strecke in Stein
Für den slowUp Hochrhein vom Sonntag, 19. Juni 2022, muss die Streckenführung in Stein geändert werden.
Geplant war nach der Überquerung der Holzbrücke die Weiterfahrt über die Schönaustrasse, Schaffhauserstrasse in die Münchwilerstrasse.
Aufgrund von dringenden Revisionsarbeiten im Werk der Novartis müssen im Verlauf des Tages zahlreiche Motorfahrzeuge ins Firmenareal gelangen. Die kontrollierte Querung der slowUp-Strecke kann nur bei der Kreuzung Schaffhauserstrasse/Münchwilerstrasse/Rheinbrückstrasse erfolgen. Dies bedeutet, die Route wird in diesem Jahr über die Rheinbrückstrasse direkt in die Münchwilerstrasse geführt.
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden über diese Änderung noch schriftlich informiert.
Gemeindekanzlei
Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 3. Juni 2022
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 3. Juni 2022 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 1‘657, Teilnehmende: 114, Beschlussquorum: 332
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
- Rechenschaftsbericht 2021; (Nur zur Kenntnisnahme)
- Verwaltungsrechnung 2021;
Genehmigung mit 99 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen - Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sowie der Bau- und Nutzungsordnung («Neumatt Ost»)
Genehmigung mit 109 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme - Verpflichtungskredit für den Bau einer öffentlichen Treppenverbindung Rütistrasse/Fischingerweg (CHF 214'000.00);
Genehmigung mit 91 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen
Ortsbürgergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 48, Teilnehmende: 15, Beschlussquorum: 10
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021; Zustimmung einstimmig
- Verwaltungsrechnung 2021; Zustimmung einstimmig
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht). Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum (ausgenommen Traktandum Nr. 2). Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte).
Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2022.
Gemeindekanzlei
Baugesuche
- Baugesuchsnummer: 2022/27
- Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Projektverfasser: Pharmaplan AG Basel, Altkircherstrasse 8, 4054 Basel
- Bauvorhaben: Vorgezogener Aushub für das Neubauprojekt «Dolphin»: Industriebaute für aseptische Arztneimittel (Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung).
- Neubauprojekt «Dolphin» folgt mit separatem Baugesuch.
- Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
- Kantonale Zustimmung: erforderlich
- Baugesuchsnummer: 2022/26
- Bauherrschaft: Samta AG, Zürcherstrasse 23, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Samta AG, Zürcherstrasse 23, 4332 Stein
- Projektverfasser: Vogel Architekten, Baslerstrasse 15, 4310 Rheinfelden
- Bauvorhaben: Aushub / temporäre Terrainveränderung im Waldabstand bzw. ausserhalb der Bauzone (bereits ausgeführt). Steht im Zusammenhang mit der Wohnüberbauung Rebbergli, Baugesuch 2017/55.
- Ortslage: Rütistrasse, Parzelle-Nr. 827, GB Stein AG
- Kantonale Zustimmung:erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 10.06.2022 bis 11.07.2022 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Gesuch für die Nutzung von Grundwasser
für Heiz- und Kühlzwecke für den Betrieb einer Wärmepumpe in zwei Ausbauetappen;
- Gesuchsteller: Erne AG Holzbau
- Anlagen:
Etappe 1: 2 Grundwasserfassungen auf der Parzelle Nr. 1407 in Stein AG und 1 Rückgabebrunnen auf der Parzelle Nr. 1700 in Münchwilen AG
Etappe 2: 1 Grundwasserfassung auf der Parzelle Nr. 475 in Stein AG und 1 Rückgabebrunnen auf der Parzelle Nr. 1700 in Münchwilen AG - Förderleistung:
Etappe 1: 911 l/min Heizen, 1'152 l/min Kühlen
Etappe 1+2: 2'430 l/min Heizen, 3'128 l/min Kühlen - Pumpenleistung:
Etappe 1: Pumpe 1: 353 l/min, Pumpe 2:1'153 l/min
Etappe 1+2: Pumpe 1: 1'039 l/min, Pumpe 2: 1'039 l/min, Pumpe 3: 1'039 l/min
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 10.06.2022 bis 11.07.2022 auf der Gemeindekanzlei Stein (AG) öffentlich aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
Abteilung für Umwelt
Jahresabonnement Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) für den Besuch der Oberstufe
Die Gemeinde Stein erstattet seinen Oberstufenschülerinnen und -schülern die Kosten für das TNW-Jahresabo.
Das TNW-Jahresabo dürfen die Eltern direkt beim Tarifverbund Nordwestschweiz (www.tnw.ch) beziehen. Gegen Vorweisung einer Kopie des Abos sowie deren Kaufquittung können die Kosten bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Finanzen, zurückgefordert werden.
Für die Rückerstattung bitten wir die Eltern uns direkt per E-Mail die beiden Belege sowie Angaben zur Zahlungsverbindung (IBAN Bank- oder Postkonto) zuzustellen. Bei Fragen steht wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 062 866 40 03, finanzen@gemeinde-stein.ch).
Finanzen
Sanierung Fridolinsbrücke
Die Sanierungsarbeiten an der Fridolinsbrücke starten am 27. Juni 2022. Bereits am 15. Juni erfolgt eine Baustelleninstallation auf der Privatparzelle Nr. 78 (Areal des pendenten Bauprojekts „EBHEUW“, Ecke Gartenstrasse/Schaffhauserstrasse).
Die Fridolinsbrücke wird während den Bauarbeiten auf zwei Spuren befahrbar sein.
Die Baumassnahmen werden voraussichtlich bis in den Herbst 2023 dauern.
Gemeindekanzlei Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»