Nachrichten aus Stein AG: Baugesuche \ Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2012/56
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Bau 189: Ersatz Notstromaggregat (Dieselgenerator) mit neuem Kaminaufbau
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Baugesuchsnummer: 2012/55
Bauherrschaft: Müller Fabrice, Breitenloh 6, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Müller Fabrice, Breitenloh 6, 4332 Stein AG / Müller-Spring Sandra, Breitenloh 6, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Müller Fabrice, Breitenloh 6, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Schaukasten mit Stahlprofil und Betonsockel
Ortslage: Breitenloh 6 Parzelle(n)-Nr. 1201, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 10.10.2012 bis 09.11.2012 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2012/57
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Arge NSLF Planergemeinschaft Burckhardt+Partner AG und Koppenhöfer+Partner GmbH, c/o Burckhardt+Partner AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101 Parzelle(n)-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 15.10.2012 bis 13.11.2012 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates Am Wochenende des 20. und 21. Oktobers 2012 wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Aargau das Parlament und die Mitglieder der Kantonsregierung für die neue Amtsdauer 2013 bis 2016. Urnenöffnungszeiten Wahlbüro: Samstag 18.00 - 19.00 Uhr Sonntag 08.00 - 09.00 Uhr Für die korrekte briefliche Stimmabgabe beachten Sie bitte die Informationen auf dem Stimmrechtsausweis, dem Stimmzettelkuvert und in der Wegleitung. Die häufigsten Fehler, die zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe führen, sind:
Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben
Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert
Wahl-/Stimmzettel nicht im Stimmzettelkuvert
Bei Proporzwahlen (z. B. Wahl in den Grossen Rat) mehrere Listen eingelegt
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das Personal der Gemeindekanzlei (Tel. 062 866 40 00) gerne zur Verfügung. Die Gemeindekanzlei Stein AG
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