Nachrichten aus Stein: Informationsveranstaltung Rheinfelsareal \ Bienen \ Baubewilligungen
Einladung zur Informationsveranstaltung Rheinfelsareal Wie geht es weiter mit dem Rheinfelsareal? Letztes Jahr wurde ein Kernteam mit 19 Personen gebildet, welche zuvor in den verschiedenen Arbeitsgruppen des Mitwirkungsprozesses gearbeitet haben. Im Oktober fand ein abschliessendes Treffen mit den Architekten der Walker Architekten AG, Brugg, statt, an welchem das neue Projekt präsentiert wurde. Das Kernteam hat anschliessend einstimmig festgestellt, dass die Forderungen aus dem Mitwirkungsprozess korrekt umgesetzt wurden und dass man auf dieser Basis weiterfahren könne. Der Gemeinderat hat daraufhin dem Architekturbüro den Auftrag erteilt, das Projekt auszuarbeiten und eine Kostenberechnung vorzunehmen.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung am Montag, 19. März 2012, 19.30 Uhr, in den Saalbau Stein zur Präsentation der Ergebnisse ein und freut sich auf eine grosse Beteiligung. Gemeinderat
Zeitliche Beschränkung des Verstellens von Bienen aus Feuerbrandbefallsgebieten Der kantonale Pflanzenschutzdienst hat für die Gemeinde Stein die folgende Anordnung getroffen: Sachverhalt Der Feuerbrand ist eine gemeingefährliche, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Er verursacht an Apfel-, Birn- und Quittenbäumen sowie botanisch nahe verwandten Zier- und Wildgehölzen grosse Schäden. Bei günstigen Bedingungen (warme, feuchte Witterung während der Blüte) sterben je nach Pflanzenart einzelne Äste, Bäume oder ganze Anlagen innert weniger Wochen ab. Grossräumig erfolgt die Ausbreitung vor allem mit befallenem Pflanzenmaterial. Im engeren Befallsgebiet wird die Krankheit durch Insekten, Wind, Vögel und Menschen auf gesunde Pflanzen verschleppt. Über kurze Distanzen, vor allem während der Blüte der Obstbäume, kann der Feuerbrand auch durch Bienen verbreitet werden. Im Kanton Aargau wurde der Feuerbrand im August 1994 das erste Mal nachgewiesen. Im Jahre 2011 wurde die meldepflichtige Krankheit in 63 Aargauer Gemeinden lokalisiert (siehe unter www.feuerbrand-ag.ch). Gesamtschweizerisch waren rund 357 Gemeinden betroffen (www.feuerbrand.ch). Erwägungen Nach Artikel 42, Absatz 4, Buchstabe g, der Eidg. Pflanzenschutzverordnung (PSV 916.20), sowie der Richtlinie Nr. 2 des Bundesamtes für Landwirtschaft über die zeitliche Beschränkung des Verstellens von Bienen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Feuerbrand vom 22. Dezember 2006, trifft der kantonale Pflanzenschutzdienst Massnahmen, damit der Feuerbrand nicht durch Bienen verschleppt wird. Anordnungen Der kantonale Pflanzenschutzdienst trifft folgende Massnahmen und Verbote: 1. Jegliches Verstellen von Bienen innerhalb der gesperrten Gemeinden und von den gesperrten Gemeinden in freie Gemeinden ist zwischen dem 1. April und dem 15. Juni 2012 verboten (Liste kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden). Diese Massnahme bezieht sich auf das Wandern, den Verkauf oder das Verschenken von Bienen, inkl. das Auf- und Abführen von Begattungskästchen. Die Sperre kann maximal um ein Monat verlängert werden, wenn wichtige Wirtspflanzen im Befallsgebiet nach dem 15. Juni 2012 noch in Blüte stehen. 2. Ausgenommen von dieser Massnahme sind:
Bienen, die in Höhenlagen über 1200 m verbracht werden
Bienen, die vor dem Verstellen während mindestens 2 Tagen eingesperrt werden
Transport von Ablegern zu den innerhalb der gesperrten Gemeinden befindlichen Ablegerständen (während der Blütezeit von Apfel-, Birn- und Quittenbäumen auch Ableger möglichst nicht verstellen)
Königinnen (mit Begleitbienen) in Zusetzern
Wir sind uns bewusst, dass diese Anordnung Einschränkungen für die Imkerei mit sich bringt. Die strikte Einhaltung seitens der Imkerei in der Vergangenheit beweist uns jedoch das Verständnis für diese wichtige vorsorgliche Massnahme.
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2011/62
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Bau 111.E.836, GMP (= Good Manufactoring Practice) Upgrade Kabine AB714
Parzelle(n) Nr.: 682, GB Stein AG
Strasse: Schaffhauserstrasse 101
Die Bauverwaltung hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Baugesuchsnummer: 2012/01
Bauherrschaft: Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Jehle Oliver, Rosenweg 6, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Regenwassertank
Ortslage: Rosenweg 6, Parzelle(n)-Nr. 983, GB Stein AG
Baugesuchsnummer: 2012/03
Bauherrschaft: Oberle Peter, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG / Oberle-Kuprecht Ottilie, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Oberle Peter, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG / Oberle-Kuprecht Ottilie, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Oberle-Kuprecht Peter, Bäumliackerstrasse 15, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Erstellen eines Drahtzaunes (Höhe 80 cm) an bestehende Betonmauer
Ortslage: Bäumliackerstrasse 15 Parzelle(n)-Nr. 937, GB Stein AG
Gemeindekanzlei Stein
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