Statistik des Betreibungsamtes (In Klammern die Vergleichszahlen des Vorjahres) Wie der Jahresstatistik 2007 des Betreibungsamtes Stein AG zu entnehmen ist, belief sich die Gesamtzahl der Betreibungen im vergangenen Jahr auf 985 (850). 109 (114) mal wurde Rechtsvorschlag erhoben. Es mussten 349 (248) Verlustscheine ausgestellt werden.
Homepage der Jugendmusikschule Bisher waren die Webseiten der Jugendmusikschule (JMS) im Internetauftritt der Gemeinde unter www.gemeinde-stein.ch integriert. Ab sofort sind die Online-informationen der JMS auf der Homepage der Schule Stein AG eingebunden www.schulestein.ch. Durch eine direkte Verknüpfung auf der Gemeinde-Homepage kann das Onlineangebot der Jugendmusikschule auch zukünftig wie gewohnt abgerufen werden.
Jubiläumsbuch des NVS Im vergangenen Jahr konnte der Naturschutz- und Verschönerungsverein Stein AG (NVS) sein 100-jähriges Bestehen feiern. Die Jubiläumsschrift zeigt die vielseitigen Aktivitäten der Vereinsmitglieder in Vergangenheit und Gegenwart eindrücklich auf.
Auf der Gemeindekanzlei kann das mit vielen Farbfotos illustrierte Buch für Fr. 20.— bezogen werden.
Gratisbroschüren In der Eingangshalle des Gemeindehauses liegen zahlreiche Informationsbroschüren für die Bevölkerung auf. Neben Publikationen von kantonalen Stellen, sozialen bzw. gemeinnützigen Institutionen bietet die Energiestadt Stein AG zahlreiche Unterlagen zum Thema Energiesparen an.
Baugesuch
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Anbau für Laborerweiterung, Bau 303
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 14.02.2008 bis 05.03.2008 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer vom ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
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Die Personenunterführung Adlerplatz in der Gemeinde Stein wird voraussichtlich zwischen 8. Januar und Mai 2024 instand gestellt. Während dieser Zeit benutzen die Fussgängerinnen und Fussgänger zum Queren der Zürcherstrasse den...