Nachrichten aus Stein: Hundekontrolle; Hundetaxe 2019 \ Öffnungszeiten über die Ostertage \ Verschiebung der Kehrichtabfuhr \ Baumfällung \ Baugesuch
Hundekontrolle / Hundetaxe 2019 Schon wieder ist ein Jahr vergangen und die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung des Hunderegisters stehen an. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 und wird anfangs Mai in Rechnung gestellt. Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss im Register eingetragen werden. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen, erst dann kann der Tierarzt dem Hund den Chip einsetzen und ihn in der zentralen Datensammelstelle Amicus erfassen. Neue Hundehalter bitten wir daher, zwecks Registrierung Ihres Hundes, bis spätestensFreitag, 26. April 2019 bei uns vorbeizukommen und den Heimtierausweis (Impfausweis) mitzubringen. Hat es seit April 2018 eine Veränderung gegeben? Haben Sie Ihren Hund weggeben oder ist Ihr Tier verstorben? Wir bitten Sie allfällige Änderungen innert der gleichen Frist der Gemeindekanzlei zu melden (kanzlei@gemeinde-stein.ch, Telefon 062 866 40 00). Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten über die Ostertage Am Freitag, 19. April (Karfreitag), und Montag, 22. April 2019 (Ostermontag), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. Am Donnerstag, 18. April 2019 erfolgt der Schalterschluss bereits um 15.30 Uhr. Wir wünschen sonnige und erholsame Feiertage. Gemeindekanzlei
Verschiebung der Kehrichtabfuhr Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 19. April (Karfreitag), fällt aus und wird am folgenden Dienstag, 23. April 2019 nachgeholt. Vielen Dank für die Beachtung. Gemeindekanzlei
Baumfällung Im Bereich zwischen dem Einmünder Bahnhofstrasse/Seemattstrasse und der Zufahrt zum ehemaligen Areal der Achermann Revital AG (SBB-Gelände) befindet sich auf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 1078 (Seematt-, Bahnhofstrasse) ein Nussbaum, welcher gefällt werden muss. Die Fällung ist notwendig, weil der Stamm morsch ist. Der Baum steht bereits bedenklich schief und stellt deshalb ein Risiko für den Bereich des Einmünders, die Fussgänger und auch die unmittelbar daneben stehenden Kandelaber und Hydranten dar. Die zurückliegenden Sturmböen haben in unmittelbarer Nähe einen anderen Baum umgeknickt. Die Fällung erfolgt in den nächsten Tagen durch das Bauamt. Bau und Planung
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2019/16
Bauherrschaft: Wohngemeinschaft:Familie Franceschi Mayer, Familie Balzer, Familie Markovic
Projektverfasser:Wohngemeinschaft: Familie Franceschi Mayer, Familie Balzer, Familie Markovic
Bauvorhaben: Erstellung einer Stützmauer im Zusammenhang mit der Sanierung der Gemeinschaftstreppe
Ortslage: Rütistrasse,Parzelle-Nr. 1257
Die öffentliche Auflage findet vom 11.04.2019 bis 10.05.2019 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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