Beschlüsse der Gemeindeversammlung; Referendumspublikation Gestützt auf §26 des Gemeindegesetzes und §15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2008 publiziert:
Einwohnergemeindeversammlung
Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2008
Genehmigung der Voranschläge 2009 mit einem unveränderten Gemeindesteuerfuss von 98 Prozent
Genehmigung der Kreditabrechnung für die Sanierung der Schaffhauserstrasse
Genehmigung des Investitionskredits für den Gemeindeanteil an die Erneuerung des Deckbelages Schaffhauserstrasse im Abschnitt Novartis/Syngenta mit Neubau eines Verkehrskreisels
a) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Alberina Bajrami b) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Hamad Ahmad Masood c) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Talha Ahmad Masood d) Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Shaban und Aza Isaku
Zustimmung zum Gemeindeanteil an die Lärmschutzwand Zürcherstrasse
Genehmigung des Stellenplans für die Bauverwaltung
Beitritt zur Wohnbaugenossenschaft Zentrum Dorf durch Zeichnung von Anteilscheinen in Höhe von Fr. 500'000.—
Zustimmung zum Verpflichtungskredit für die Sanierung der WC-Anlagen und der Eingangshallen im Schulhaus 64 und in der Turnhalle
Ortsbürgergemeindeversammlung
Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. Juni 2008
Genehmigung des Voranschlags 2009
Beitritt zur Wohnbaugenossenschaft Zentrum Dorf durch Zeichnung von Anteilscheinen in Höhe von Fr. 100'000.--
Ausser den Beschlüssen unter Traktandum Nr. 5 (Zusicherungen Gemeindebürgerrecht) unterliegen die Entscheide der Einwohnergemeindeversammlung und der Ortsbürgergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum (§ 31 Gemeindegesetz). Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung das Referendum ergreifen und damit eine Urnenabstimmung erwirken. Massgebend ist die Anzahl der Stimmberechtigten am Tag der Einreichung des Referendumsbegehrens.
Die Referendumsfrist läuft am 12. Januar 2009 ab.
Unterschriftenlisten, welche den formellen Anforderungen entsprechen, können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Einbürgerungsbeschlüsse unterliegen aufgrund der aktuellen Rechtssprechung nicht dem Referendum. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts beschliesst die Gemeindeversammlung somit abschliessend.
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