Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) ausgearbeitete Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» in die richtige Richtung geht. Der Bundesrat begrüsst insgesamt die vorgeschlagenen Bestimmungen für eine Verbesserung des Zustands der Gewässer in der Schweiz.
Im Juni 2007 hatte der Bundesrat entschieden, die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die vom Schweizerischen Fischerei-Verband 2006 mit über 160 000 Unterschriften eingereichte Initiative verlangt, dass die Kantone die Renaturierung von Wasserläufen fördern, die durch bauliche Massnahmen und Wasserkraftwerke beeinträchtigt sind.
Der Bundesrat hat den in der Zwischenzeit von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) ausgearbeiteten Gegenvorschlag geprüft. Dieser ist im Vernehmlassungsverfahren auf breite Zustimmung gestossen. Der Bundesrat hat aus folgenden Gründen beschlossen, den Gegenvorschlag gutzuheissen:
Der Gegenvorschlag verlangt, dass nur die wichtigsten Abschnitte revitalisiert werden, d.h. 4000 Kilometer von 15 000 km eingedämmten und begradigten Gewässerabschnitten. Diese Priorisierung - die es in der Initiative nicht gibt - ermöglicht geringere Gesamtinvestitionen und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Eindämmung der negativen Folgen der Stromproduktion durch Schwall und Sunk sind konstruktiv (namentlich Ausgleichsbecken). Auf diese Weise wird weder die Stromproduktion geschmälert noch die Versorgungssicherheit des Landes gefährdet. Schwall und Sunk - d.h. die unregelmässige Abgabe des für die Nutzung entnommenen Wassers in die Gewässer - führen zu plötzlichen Hochwassern, welche die Umwelt beeinträchtigen.
Durch die Lockerung der Restwasserbestimmungen kann die Produktion von 100 auf 250 GWh erhöht werden - dies entspricht der Produktion eines mittleren Kraftwerks - ohne die ökologischen Funktionen der Gewässer schwerwiegend zu beeinträchtigen.
Durch die Finanzierung der Sanierungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung (Schwall und Sunk sowie Geschiebehaushalt) mit einem Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze können die bestehenden Rechte der Betreiber respektiert werden.
Was die Finanzierung von Revitalisierungsmassnahmen für die Fliessgewässer betrifft - mit denen in bestimmten Gewässerabschnitten ein natürlicher Zustand wiederhergestellt werden soll - vertritt der Bundesrat hingegen die Ansicht, dass die UREK-S zu weit geht. Die Beteiligung des Bundes ist auf höchstens 65% der Kosten zu beschränken. Der Gegenvorschlag sieht eine durchschnittliche Beteiligung von 65% vor. Bei der Sanierung der Wasserkraft schlägt der Bundesrat jedoch vor die Kosten der Massnahmen vollständig durch den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze zu finanzieren.
Der Bundesrat spricht sich auch gegen eine Verlagerung der Befugnis zur Genehmigung der Schutz- und Nutzungsplanungen für Gewässer an die Kantone aus. Diese Pläne ermöglichen es in gewissen Fällen, von den im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Restwasserbestimmungen abzuweichen. Die Genehmigung dieser Pläne durch den Bundesrat gewährleistet eine ausgewogene Lösung und eine einheitliche Beurteilung der eingereichten Projekte.
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