Neue Eckwerte bezüglich Personensicherheit gesetzt
Von: mm / f24.ch
Nachdem die Personensicherheitsprüfungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den ehemaligen Chef der Armee zu Diskussionen Anlass gegeben hatten, hat sich der Bundesrat am Freitag mit diesen Prüfungen befasst.
Auf Grundlage eines Aussprachepapiers des Chefs VBS, Bundesrat Samuel Schmid, hat die Regierung erste Eckwerte gesetzt. So soll geprüft werden, ob künftig nach Möglichkeit die Personensicherheitsprüfung vor der Wahl durch den Bundesrat erfolgen soll. Der Bereich Informations- und Objektsicherheit (IOS) wird neu dem Generalsekretariat VBS unterstellt; bisher unterstand die IOS dem stellvertretenden Chef der Armee. Das VBS wurde beauftragt, bis Ende 2008 noch offene Punkte zu vertiefen.
Der Bundesrat hat grundsätzlich festgehalten, dass die Departemente und die Bundeskanzlei selber bestimmen sollen, welche Kader, die durch den Bundesrat ernannt werden, der höchsten Prüfungsstufe unterworfen werden.
Die gesetzliche Regelung Die Personensicherheitsprüfungen sind im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom 21. März 1997 und in der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) vom 19. Dezember 2001 geregelt. Ziel ist es, die persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit einer Person im Hinblick auf einen Zugang zu klassifizierten Informationen, Anlagen, Materialien oder besonders schützenswerten Personendaten zu überprüfen. Dies obliegt der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen innerhalb der Informations- und Objektsicherheit (IOS) im VBS.
Tausende Prüfungen pro Jahr… Jedes Jahr werden rund 35'000 Prüfungen durchgeführt. Hauptauftraggeber ist die Armee mit rund 25'000 Prüfungen. In der Bundesverwaltung fallen jährlich rund 4'000 Prüfungen an, davon entfallen rund 70 Prozent auf das VBS, die restlichen 30% verteilen sich auf die anderen Departemente sowie die Bundeskanzlei und die Parlamentsdienste. Dazu kommen rund 5'000 Prüfungen für schweizerische Firmen, die mit klassifizierten Projekten des Bundes beauftragt sind.
Seit 2007 werden aufgrund der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen (PSPVK) vom 9. Juni 2006 auch sicherheitsempfindliche Funktionen der schweizerischen Kernkraftwerke geprüft. Die verschiedenen Prüfstufen reichen von der Grundsicherheitsprüfung über die erweiterte Sicherheitsprüfung bis zur erweiterten Sicherheitsprüfung mit Befragung.
…mit 9,8 Stellen Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen hat einen Soll-Personalbestand von 9,8 Stellen. Die Anzahl der Prüfungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, von 20'000 im Jahre 2002 auf rund 35'000.
Die Informations- und Objektsicherheit Neben den Personensicherheitsprüfungen ist die IOS verantwortlich für den Informationsschutz, für die Industriesicherheit, für den Objektschutz, für Raum- und Umweltbelange sowie die Informatiksicherheit und das Sicherheitscontrolling. Sie hat insgesamt 36 Stellen.
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