Krisenbewältigung von Bund und Kantonen weiter verbessern
Von: mm/f24.ch
Die Schweiz konnte die Covid-19-Pandemie insgesamt zufriedenstellend bewältigen, auch dank dem gemeinsamen Handeln von Bund und Kantonen. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) in ihrem Bericht «Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie».
Die Kommission sieht aber in ihrer Analyse auch Verbesserungsbedarf, etwa beim Einbezug der Kantone in die Krisenorganisation. Auch dem Bundesrat ist es wichtig, die nötigen Lehren aus der Pandemie zu ziehen. Daher nimmt er die Empfehlungen auf, wie er in seiner am 14. Februar 2024 verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der GPK-S schreibt. Ein Teil der Empfehlungen wurde bereits umgesetzt, andere fliessen in laufende Arbeiten ein, u.a. in die Revision des Epidemiengesetzes.
Die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und Pandemien, respektive Epidemien, ist laut Bundesrat eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden sei für eine effiziente und erfolgreiche Bewältigung künftiger Pandemien von zentraler Bedeutung.
Die GPK-S hält fest, dass die Bundesbehörden die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit während der Covid-19-Pandemie weitgehend erfüllt haben. Gleichzeitig formuliert sie Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann.
Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen entgegen und ist bereit, sie in die laufenden Arbeiten aufzunehmen. Zahlreiche Empfehlungen der GPK-S werden im Rahmen der Teilrevision des Epidemiengesetzes berücksichtigt, die bis am 22. März 2024 in der Vernehmlassung ist. Dazu gehören unter anderem die Empfehlung, den Prozess für den Einbezug der Kantone beim Wechsel zwischen normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage besser zu regeln, die Empfehlung, die Zusammenarbeit in der besonderen Lage zu klären sowie die Empfehlung, die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in der ausserordentlichen Lage abzugrenzen.
Mit der Verbesserung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung will der Bundesrat zudem sicherstellen, dass die strategische Führung von Bund und Kantonen in der besonderen Lage möglichst optimal koordiniert wird.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme an die GPK-S allerdings auch fest, dass eine abschliessende Regelung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten nicht möglich ist, da die Beurteilung, welche Massnahmen zur Pandemiebekämpfung zu welchem Zeitpunkt angezeigt sind, immer auch von der vorliegenden Situation abhängt.
Die Empfehlung der GPK-S, in Krisenzeiten regelmässige institutionalisierte Treffen zwischen Bund und Kantonen einzuführen, erachtet der Bundesrat als erfüllt. Ebenfalls erachtet er die Empfehlung als geklärt, die Kantone in Krisenzeiten besser über schweizweite Massnahmen zu informieren.
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