Weiterhin Bundesgelder für das WEF
Von: mm/f24.ch
Die Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) sind nach Meinung des Bundesrates eine wertvolle Plattform für die Schweiz. Er will daher die vom Kanton Graubünden getroffenen Sicherheitsmassnahmen weiterhin unterstützen. An seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der Kanton Graubünden hat den Bund um Unterstützung der Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der WEF-Jahrestreffen 2025, 2026 und 2027 in Davos ersucht. Der Bundesrat hat das Gesuch genehmigt und die Botschaft zum Assistenzdiensteinsatz der Armee zur Unterstützung des Kantons Graubünden zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Damit will er die Unterstützung durch den Bund in der Form eines Einsatzes von maximal 5000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst und der Beteiligung an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen in Höhe von 2,55 Millionen Franken pro Jahr (insgesamt 7,65 Millionen Franken für drei Jahre) fortführen.
Bedeutung des WEF-Treffens für die Schweiz
Die Mitglieder des Bundesrats erachten das WEF-Jahrestreffen als wichtige Plattform. Es biete den Schweizer Vertreterinnen und Vertretern die Möglichkeit, zahlreiche Kontakte zu hochrangigen Personen zu knüpfen sowie schweizerische Positionen und Anliegen gegenüber ausländischen Partnern zu vertreten.
Das WEF sei auch von regionaler wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere für den Kanton Graubünden und die Gemeinde Davos. Zudem stärke die Durchführung dieses Forums die Rolle der Schweiz als Gastgeberland internationaler Konferenzen und Sitzstaat internationaler Organisationen.
Aus diesen Gründen qualifiziere der Bundesrat das jährliche Treffen des WEF bereits seit mehreren Jahren als ausserordentliches Ereignis. An diesen Treffen kommen in Davos während mehrerer Tage tatsächlich zwischen zwei- bis dreihundert völkerrechtlich geschützte Staatschefinnen und Staatschefs, Ministerinnen und Minister sowie weitere hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von internationalen Organisationen zusammen.
(Anmerkung Redaktion: Einen grossen Einfluss auf das Weltgeschehen, sowohl ökonomisch, ökologisch oder gar bezüglich Frieden kann das WEF jedoch nicht nachweisen.)
Assistenzdienst der Armee zugunsten des Kantons Graubünden
Die Auswirkungen der WEF-Jahrestreffen reichen weit über die Grenzen des Kantons Graubünden hinaus. Die Polizeikorps weiterer Kantone sollen die Kantonspolizei in anderen Regionen der Schweiz im Rahmen eines interkantonalen Polizeieinsatzes unterstützen.
Dieser gesamtschweizerische Polizeieinsatz ist jedoch nicht ausreichend, um das erforderliche Sicherheitsdispositiv umzusetzen. Daher hat der Bundesrat auf Gesuch des Kantons Graubünden beschlossen, die Armee für die Unterstützung des Kantons Graubünden einzusetzen.
Beteiligung an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen
Gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) kann der Bund bei ausserordentlichen Ereignissen eine Abgeltung leisten, namentlich für besondere und umfangreiche Überwachungs- und Personenschutzaufträge. Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2000 an den Sicherheitskosten der WEF-Jahrestreffen. Der Bundesrat will die Beteiligung fortführen, da die Durchführung dieser Treffen in der Schweiz seines Erachtens unverändert im nationalen Interesse liegt.
Wie bereits vor drei Jahren hat die Stiftung WEF beschlossen, ihre Beteiligung an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen um 12,5 Prozent zu erhöhen. Damit ist die Beteiligung des WEF innerhalb von sechs Jahren von 25 auf 50 Prozent gestiegen. Mit der erneuten Erhöhung der Beteiligung des WEF für die Jahre 2025, 2026, und 2027 sinkt die Beteiligung des Kantons Graubünden und der Gemeinde Davos gegenüber dem Zeitraum 2022–2024 von 37,5 Prozent auf 25 Prozent.
Die Beteiligung des Bundes, die vor drei Jahren um 12,5 Prozent zurückging, bleibt unverändert. Seitdem beläuft sie sich auf 2,55 Millionen Franken pro Jahr, was 25 Prozent der Gesamtkosten entspricht. Für die drei Ausgaben 2025–2027 beantragt der Bundesrat dem Parlament, einen Verpflichtungskredit von 7,65 Millionen Franken zu bewilligen. Die Kosten des Assistenzdiensts, die maximal 32 Millionen Franken pro Jahr betragen, sind über das ordentliche Armeebudget gedeckt.
Genehmigung durch das Parlament
Nach Artikel 70 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG) ist für einen Einsatz von mehr als 2000 Armeeangehörigen die Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich. Auch die Beteiligung an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen bedarf der Genehmigung durch das Parlament.
Die eidgenössischen Räte werden die Botschaft und die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen über den Einsatz der Armee und über die Beteiligung an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen während der Sommer- und der Herbstsession 2024 beraten.