Auch die Rechts- und Finanz-Kommission beschäftigen sich mit der CS-Krise
Von: mm/f24.ch
Sowohl die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) wie ebenso Finanzkommission des Ständerates (FK-S) haben eine vertiefte Diskussion über die Situation nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bezüglich der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen für den Bund geführt.
Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat von einer grossen zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit ausgegangen und zur Auffassung gelangt ist, dass ein Nichthandeln für die Schweiz einen grossen Schaden bewirkt hätte. Der Bundesrat hat mit den getroffenen Massnahmen, die auf verfassungsunmittelbarem Verordnungsrecht («Notrecht») beruhen, entschlossen gehandelt und damit die Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Finanzplatzes Schweiz geschaffen. Für sie ist es zentral, dass die getroffenen Entscheide jetzt zunächst vollzogen werden können, damit die beabsichtigte Stabilisierung auch nachhaltig eintreten kann.
Die Kommission ist der Ansicht, dass das Parlament im Rahmen seiner politischen Oberaufsicht die Ereignisse und ihre Vorgeschichte untersuchen muss. Sie erwartet, dass sich die Geschäftsprüfungskommissionen der Räte diesem Thema annehmen werden und ist bereit, nötige Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zu ziehen.
Mit einem Postulat möchte die Kommission den Bundesrat jedoch auch damit beauftragen, eine rechtliche Auslegeordnung vorzunehmen, um mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der CS aus Sicht des Staates und von Privaten für den vorliegenden Fall zu prüfen.
Mit einem weiteren Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen und den Einbezug des Parlaments in Krisensituationen zu prüfen.
Zudem hat die Kommission ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragt, die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der too-big-to-fail Gesetzgebung für internationale Grossbanken zu untersuchen.
Die Kommission wird dem Büro beantragen, die von ihr verabschiedeten Postulate auf die Tagesordnung der ausserordentlichen Session vom 11.-13. April 2023 zu setzen.
Finanzkommission des Ständerates (FK-S)
Die Kommission hat sich insbesondere mit den finanziellen Auswirkungen und den Risiken befasst, die mit den beiden dringlichen Verpflichtungskrediten in Höhe von insgesamt 109 Milliarden Franken für Garantien einhergehen, die ihr demnächst vorgelegt werden. Die Kommission ist besorgt über die Höhe der Beträge, die mehr als ein Jahresbudget des Bundes ausmachen (entspricht rund 80 Milliarden Franken).
Die Vertreterinnen und Vertreter des EFD erklärten jedoch, dass das Risiko, dass diese Beträge effektiv bezahlt werden müssen, sehr gering ist. Diskutiert wurde unter anderem über den Handlungsspielraum des Parlaments in einer solchen Situation, über die Gründe für das Versagen der nach der Finanzkrise von 2008 ergriffenen Massnahmen («Too big to fail»-Massnahmen) und über die Risiken, die mit der neuen Mega-Bank verbunden sind. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Erläuterungen des EFD. Sie wird die Entwicklung der Situation in ihren nächsten Sitzungen weiterhin genau verfolgen.
Gemäss Artikel 50 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes beraten die Finanzkommissionen Nachträge zum Voranschlag vor. Der Bundesrat wird die Botschaft zu den Nachträgen im Zusammenhang mit der Credit Suisse voraussichtlich an seiner Sitzung am 29. März 2023 verabschieden. Es handelt sich dabei um den Nachtrag I zum Voranschlag 2023 mit den beantragten Verpflichtungskrediten über 109 Milliarden Franken. Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 30. März 2023 die dem Parlament unterbreitete Vorlage vorberaten.
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