Die Verordnungen zum Verbandsbeschwerderecht und zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden an die neuen Regelungen im Umweltschutzgesetz angepasst. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet.
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie die Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) an die neuen Bestimmung des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes angepasst. Das Parlament hatte die durch eine Parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann ausgelösten Gesetzesänderungen im Dezember 2006 verabschiedet. Sie waren am 1. Juli 2007 in Kraft getreten.
Ziel der Änderungen waren Vereinfachungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechts. Mit den Verordnungsänderungen sind wesentliche Anliegen der Wirtschaft zur Vereinfachung der Verfahren berücksichtigt worden. Damit wurde das Verbandsbeschwerderecht weiter verbessert, wie es das Parlament auch verlangt hatte.
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung In der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) hat der Bundesrat als wichtigste Änderung den Anhang, der die UVP-pflichtigen Anlagen bezeichnet, nach der neuen Bestimmung von Artikel 10a Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes überprüft und angepasst: Insgesamt sieben Anlagetypen unterliegen künftig nicht mehr der UVP-Pflicht. Bei acht Anlagetypen hat der Bundesrat die Schwellenwerte für die UVP-Pflicht zum Teil stark angehoben oder mit erleichternden Attributen ergänzt. So wurden beispielsweise die UVP-Schwellenwerte bei Parkierungsanlagen von 300 auf 500 Parkplätze angehoben. Oder bei Einkaufszentren ist neu eine UVP notwendig, wenn die Verkaufsfläche grösser als 7500 m2 ist (bisher 5000 m2). Neu der UVP-Pflicht unterstellt werden drei Anlagetypen (Windkraftanlagen, Fotovoltaikanlagen und Belagswerke). Diese haben insgesamt alle hohe Mengenschwellen, so dass nur die grössten Anlagen unter die UVP-Pflicht fallen.
Insgesamt führt die geänderte Verordnung für die Gesuchstellenden zu Erleichterungen. Sie können Kosten für Berichte sparen und in den Verfahren Zeit gewinnen, weil neu die Berichterstattung im Rahmen der UVP auch mit der Voruntersuchung abgeschlossen werden kann. Zudem stehen den Gesuchstellenden mit dem neuen UVP-Handbuch (Richtlinie im Sinne einer Vollzugshilfe) neue standardisierte Hilfsmittel zur Verfügung.
Verordnung der beschwerdeberechtigten Organisationen In der Verordnung der beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) konkretisiert der Bundesrat, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten der Umweltorganisationen nach den neuen gesetzlichen Vorgaben noch zulässig sind. Die Art der Tätigkeit muss dem ideellen Zweck der Organisation entsprechen; die wirtschaftliche Tätigkeit darf im Verhältnis zur übrigen Tätigkeit nicht im Vordergrund stehen.
Künftig kann das Departement umfassender prüfen, ob die Organisationen die Voraussetzungen für das Beschwerderecht erfüllen. Es kann dafür in sämtliche für die Prüfung notwendigen Unterlagen der Organisationen Einsicht nehmen.
Zudem werden die Organisationen neu verpflichtet, die Öffentlichkeit jährlich detailliert über ihre Beschwerdetätigkeit zu informieren. Das Bundesamt für Umwelt BAFU wird gestützt auf diese Angaben in Zukunft regelmässig eine Gesamtstatistik veröffentlichen. Schliesslich müssen die Organisationen ihre Einnahmen in Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht ausweisen.
« fricktal24.ch – die Internet-Zeitung fürs Fricktal »
Die Schweizer Armee verlängert den Einsatz zur militärischen Katastrophen-hilfe im Kanton Tessin bis am 28. Juli, um den Bau der Unterstützungsbrücke in Cevio abschliessen zu können und bei der Wiedererstellung wichtiger...
70 Prozent der Erwachsenen unter 35 Jahren rechnen mit einer besseren finanziellen Situation in 5 Jahren. Das ist ein deutlich höherer Anteil als bei den älteren Generationen. «Der erste volle Lohn, die ersten Karriereschritte...
Im letzten Jahr hat der Sozialdienst der Armee (SDA) insgesamt 583'000 Franken an Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und des Rotkreuzdienstes sowie an Militärpatientinnen und Militärpatienten und Hinterbliebene ausbezahlt.
Der BAK Taxation Index zeigt 2024, dass die Schweizer Kantone weiterhin eine hohe steuerliche Standortattraktivität aufweisen. Hochqualifizierte Arbeitnehmende profitieren im laufenden Jahr von Steuererleichterungen. Die...
Die Schweiz beteiligt sich ab dem 1. August 2024 im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Schengen-Weiterentwicklung). Damit wirkt die Schweiz an der...
Im Juni 2024 wurden in der Schweiz 1’881 Asylgesuche registriert, 476 weniger als im Vormonat (-20,2 %). Gegenüber Juni 2023 ist die Zahl der Asylgesuche um 514 (-21,5%) gesunken. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und...
Gestern, 15. Juli 2024 empfing Bundesrat Guy Parmelin den indischen Minister für Handel und Industrie Piyush Goyal. Dieser folgte damit einer offiziellen Einladung von Bundesrat Guy Parmelin. Im Mittelpunkt der Gespräche stand...
Bundespräsidentin Viola Amherd nimmt am vierten Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) teil, das am Donnerstag, 18. Juli 2024, im historischen Blenheim Palace in der südenglischen Kleinstadt Woodstock...
Die Schweiz setzt sich für eine Welt ohne Todesstrafe ein. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehört zu den Zielen der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 des Bundesrates und bildet einen der vier thematischen...
Die NATO eröffnet in Genf ein multilaterales Verbindungsbüro zu den dort ansässigen internationalen und nichtstaatlichen Organisationen. In Bern unterzeichnete der Direktor der Direktion für Völkerrecht im EDA, Franz Perrez, und...