Kommission für die Einführung der E-ID
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat sich mit dem Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise befasst und hat dieses in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet. Sie beantragt ihrem Rat einige Änderungen am Entwurf, um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen und die Rolle des Bundes hervorzuheben.
Mit Botschaft vom 22. November 2023 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Nachweise sowie den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID verabschiedet.
Der vom Bundesrat ausgearbeitete Entwurf unterscheidet sich massgeblich vom Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste, welches am 7. März 2021 per Referendum vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt wurde. Anders als bei der abgelehnten Vorlage sollen nicht private Anbieter, sondern der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die nötige Infrastruktur betreiben.
Die Kommission begrüsst es, dass die Inhaberinnen und Inhaber einer E-ID grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben und der Datenschutz sowohl durch das System selber, aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse sowie durch eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet wird.
Sie erhofft sich von der Einführung einer elektronischen Vertrauensinfrastruktur durch den Staat einen grossen Mehrwert, da diese auch von anderen Behörden und Privaten genutzt werden kann und damit auch amtliche Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauszüge, aber auch Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise in der vom Bund zur Verfügung gestellten Applikation sicher verwaltet werden können.
Die Kommission ist grossmehrheitlich den Anträgen des Bundesrates gefolgt, beantragt ihrem Rat aber u.a. eine Erweiterung der Architektur, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten, bspw. um einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen.
Sie möchte zudem, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird und das BIT Offenlegungsrichtlinien veröffentlicht und Sicherheitstests durchführt.
Um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen, beantragt die Kommission ausserdem, dass die E-ID unverzüglich widerrufen wird, wenn die Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Vorlage wird in der Frühjahrssession 2024 im Nationalrat beraten.
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