Kapitalkostensätze für Förderinstrumente erneuerbare Energien
Von: mm/f24.ch
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den nominalen WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2024 fest.
Mit den Förderinstrumenten (Marktprämien, Investitionsbeiträge) im Energiegesetz werden in der Schweiz Produktionsanlagen unterstützt, die erneuerbare Energie nutzen. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss.
Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital / dt. Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten). Aufgrund der in der Energieförderungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom setzt das UVEK den nominalen WACC 2024 folgendermassen fest:
Marktprämien Grosswasserkraft für Fördergesuche aus dem Jahr 2023:
5,11% (Vorjahr 5,23%)
Investitionsbeiträge für Fördergesuche im Jahr 2024: Wasserkraft: 5,11% (Vorjahr 5,23%) Biomasse: 5,11% (Vorjahr 5,23%) Geothermie: 5,56% (Vorjahr 5,69%) Photovoltaik Grossanlagen (Art. 71a Energiegesetz): 5,11% (Vorjahr 5,23%) Windkraftanlagen: 5,33% (Vorjahr 5,46%)
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