Publikationen der Gemeinde Rheinfelden
Von: Gemeinde Rheinfelden
Nachrichten aus Rheinfelden: Lärmarmer Belag für die Salinenstrasse
Ein lärmarmer Belag für die Salinenstrasse im Rahmen des Sanierungsprojekts Strassenlärm
Die Lärmschutzverordnung des Bundes verpflichtet die Gemeinden, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, wo die Grenzwerte über-schritten sind. Mit der Einführung von Tempo 30 in allen Quartieren, dem Einbau von lärmminderndem Strassenbelag und weiteren lärmreduzierenden Massnahmen erfüllt die Stadt Rheinfelden bereits heute weitestgehend die Strassenlärm-Vorschriften des Bundes.
Mit dem Sanierungsprojekt Strassenlärm (LSP) auf Gemeindestrassen wird nun einerseits der Nachweis er-bracht, wo die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden und andererseits wo noch Massnahmen zur Reduktion des Strassenlärms angegangen werden müssen. Konkret wird auf der Salinenstrasse auf einer Länge von rund 350 Meter ein lärmarmer Belag eingebaut.
Der Strassenverkehr ist eine der grössten Lärmquellen in der Schweiz. Aufgrund der Lärmschutz-Verordnung des Bundes sind die Strasseneigentümer dazu verpflichtet, Strassenabschnitte, die übermässigen Lärm verursachen, zu sanieren. Während der Bund die Lärmsanierungen bei den Nationalstrassen (Autobahnen) und der Kanton die Lärmsanierung der Kantonsstrassen verantworten, sind die Gemeinden für die Lärmsanierungen auf ihren Gemeindestrassen zuständig.
So hat die Stadt Rheinfelden in Zusammenarbeit mit dem Kanton im Laufe der vergangenen Jahre das Sanierungsprojekt Strassenlärm (LSP) erarbeitet und abgeklärt, auf welchen Gemeindestrassen ein Sanierungsbedarf besteht. Dazu wurden die Strassenlärmbelastungen aller Liegenschaften entlang der Gemeindestrassen in Rheinfelden berechnet.
Gute Bilanz – weitere Massnahmen geplant
Die Untersuchung hat gezeigt, dass Rheinfelden in Bezug auf die Strassenlärmbelastung eine gute Bilanz vorweisen kann. Mit der Einführung von Tempo 30 in allen Quartieren, dem Ein-bau von lärmarmem Strassenbelag bei Neubau- und Sanierungsprojekten und der Umsetzung von weiteren lärmreduzierenden Massnahmen in den letzten Jahren, erfüllt die Stadt die gesetzlichen Vorgaben bereits heute weitestgehend.
Mit dem Sanierungsprojekt Strassenlärm (LSP) auf Gemeindestrassen wird einerseits dieser Nachweis erbracht und andererseits werden nun im Sinne der Lärmschutzverordnung des Bundes die letzten notwendigen Mass-nahmen zur Strassenlärmreduktion angegangen.
Lärmarmer Belag für die Salinenstrasse
Um die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten, ist auf der Salinenstrasse im Ab-schnitt von der Zürcherstrasse bis zur Kreuzung Salinenstrasse/Spitalstrasse/Parkweg auf einer Länge von rund 350 Metern der Einbau eines lärmarmen Belags und die Beibehaltung von Tempo 50 geplant. Der Belagsersatz ist für das Jahr 2028 im Rahmen des ordentlichen Unterhalts vorgesehen.
Erleichterungsanträge
Unter gewissen Bedingungen ist es nicht überall möglich, die genannten Sanierungsmassnahmen umzusetzen. Verursachen Sanierungsmassnahmen unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten, wird darauf verzichtet. Auf Lärmsanierungsmassnahmen wird ebenfalls verzichtet, wenn ein überwiegendes Interesse namentlich des Ortsbilds-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Verkehrs- und/oder Betriebssicherheit besteht.
In diesen Fällen gewährt der Kanton als Vollzugsbehörde Erleichterungen von der Sanierungspflicht. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden brieflich über diese Anträge informiert.
Öffentliche Auflage
Das Projekt wurde vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) genehmigt und liegt vom 20. März bis 19. April 2024 in der Stadtverwaltung Rheinfelden öffentlich auf.
Stadtverwaltung Rheinfelden
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