Publikationen der Gemeinde Rheinfelden
Von:Gemeinde Rheinfelden
Nachrichten aus Rheinfelden: SlowUp Basel-Dreiland | Einschränkungen \ Reglement zur Videoüberwachung
SlowUp Basel-Dreiland | Einschränkungen
Der slowUp ist ein autofreier Erlebnistag, an dem sich die Bevölkerung auf einer für den motorisierten Verkehr gesperrten Route aus eigener Muskelkraft fortbewegen kann. Die 62km lange Route durch 16 Gemeinden und 3 Länder führt auch durch Rheinfelden, inkl. einem Fest- und Verpflegungsplatz.
Der Anlass bringt Einschränkungen mit sich. Am Sonntag, 15. September 2024 von 09.00 – 18.00 Uhr ist daher folgendes zu beachten:
- Der Südbadenbus verkehrt ganztags nicht grenzüberschreitend, sondern im Schlaufenbetrieb (Schlaufe 1: Deutschland; Schlaufe 2: Schweiz) und fährt folgende Haltestellen nicht an: Alter Zoll/Untere Marktgasse (CH), Habich-Dietschy-Straße (CH)
- Sperrung der Rheinbrücke für motorisierten Individual- und öffentlichen Verkehr
- Sperrungen und Umleitungen von Strassen und Strassenabschnitten in der Altstadt (u.a. Kirchgasse/Bahnhofstrasse), in Bereichen der Basler- und Kaiserstrasse ab Bahnhof SBB in Richtung Augarten, in der Quellenstrasse und im Augarten. Umleitungen sind signalisiert. Detaillierte Informationen sind unter slowup.basel-dreiland.ch/anwohner ersichtlich.
Wir danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Rheinfelden
Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2024 beschlossen, die zwei Liftzugänge zum Rheinparking mittels optisch elektronischen Anlagen im Sinne von § 20 IDAG (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen) zu überwachen.
Es handelt sich dabei um den Liftzugang auf dem Dach des Rheinparkings (grüner Platz) und den Liftzugang auf der Höhe des Pausenplatzes des Hugenfeldschulhauses. Damit sollen zukünftig Sachbeschädigungen am Lift verhindert und Täter identifiziert werden können.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 30. November 2020 und der ergänzte Anhang 1, Videoüberwachungsanlagen, öffentliche Liste, werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Kanzlei während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats (Ergänzung Anhang 1, Videoüberwachungsanlagen, Ziffer j) Dach Parkhaus Rheinparking) kann innert 30 Tagen, d.h. bis und mit 21. Oktober 2024, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden.
Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Der Gemeinderat Rheinfelden
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