Wie ihre Schwesterkommission und der Ständerat sieht auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) in der Thematik der Minderjährigenheiraten in der Schweiz klaren Handlungsbedarf.
Entsprechend ist sie einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates bezüglich Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten eingetreten, welcher die heutige Gesetzgebung in diesem Bereich weiter verbessern soll. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen des Zivilgesetzbuches und des internationalen Privatrechtes stellen aus Sicht der Kommission wirksame Mittel im Kampf gegen Minderjährigenheiraten dar.
So sollen die sogenannten «Sommerferienheiraten» – Heiraten, in welchen in der Schweiz wohnhafte Minderjährigen während der Ferien im Ausland verheiratet werden – sowie Heiraten mit Kindern unter 16 Jahren künftig in jedem Fall als ungültig erklärt werden.
Darüber hinaus befürwortet die Kommission, dass minderjährig verheiratete Ehepartner künftig bis zur Erreichung ihres 25. Lebensjahres eine Ungültigkeitsklage aufgrund von Minderjährigkeit einreichen können sollen, was heute nur bis zum 18. Lebensjahres möglich ist. An ihrer nächsten Sitzung wird die Kommission die Detailberatung zur Vorlage führen.
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