Fallabhängige Umsetzung der "Sunset- Legislation" Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat einen Bericht zur Umsetzung des Postulats Daniel Heller betreffend "Sunset-Legislation" und beantragt dessen Abschreibung. Die Befristung von Erlassen ist ein anerkanntes Instrument in der Rechtssetzung. Der Regierungsrat zeigt in seinem Bericht die Befristungen in geltenden Erlassen sowie die Bereiche mit Potenzial für Befristungen auf. Er weist darauf hin, dass er die regierungsrätlichen Richtlinien der Rechtssetzung diesbezüglich ergänzt hat und Normkonzepte fortan zwingend Angaben über die Möglichkeit der Befristung der ausgearbeiteten Lösungen enthalten müssen.
Vernehmlassungen zur Unterbindung von Scheinehen und zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes In einer parlamentarischen Initiative wird gefordert, dass das ZGB und das Partnerschaftsgesetz so geändert werden, dass ausländische Brautleute ihren rechtmässigen Aufenthalt nachweisen müssen. Eine zweite Vorlage beabsichtigt, im Bürgerrechtsgesetz die Frist für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen von fünf auf acht Jahre auszudehnen.
Der Regierungsrat unterstützt die Forderung, dass Personen ohne Schweizer Bürgerrecht in der Schweiz nur heiraten dürfen, wenn sie sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten. Ebenfalls unterstützt wird die Meldepflicht der Zivilstandsämter gegenüber den Ausländerbehörden.
Der Regierungsrat befürchtet, dass mit der Frist von acht Jahren allein nicht ausreichend Abhilfe geschaffen werden kann. Auf Bundesebene ist mehr Fachpersonal für Nichtigerklärungen nötig. Für die Nichtigerklärung der Einbürgerung muss es überdies genügen, wenn falsche Angaben oder die Verheimlichung von erheblichen Tatsachen zur Einbürgerung geführt haben. Auf das qualifizierende Erfordernis des „Erschleichens“ ist deshalb zu verzichten.
Vernehmlassung betreffend Steuererleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten und Entwurf zum neuen Perimeter der begünstigten Regionen Der Regierungsrat hat sich bereits im Rahmen der Beratungen des Gesetzes über die Regionalpolitik zur Weiterführung des sogenannten „Bonny-Beschlusses“ ablehnend geäussert. Den kantonalen wirtschaftlichen Unterschieden werden mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) Rechnung getragen.
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes werden vom Bundesrat diejenigen wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete festgelegt, in denen Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen Steuererleichterungen gewährt werden können. Zur Festlegung dieser Gebiete stehen drei Varianten zur Diskussion, vorgeschlagen vom Bundesrat ist die mittlere. Basierend auf der grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber weiteren Fördermassnahmen des Bundes schlägt der Regierungsrat des Kantons Aargau vor, die minimale Variante zu wählen. Damit kann dem Konflikt „Wettbewerbsverzerrung versus Förderbedürfnis“ am besten Rechnung getragen werden.
Vernehmlassung zur Gleichstellung der Ehegatten im Bereich Namens- und Bürgerrechtsregelung Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hält in ihrem Vorentwurf am Prinzip der lebenslangen Unveränderlichkeit des Geburtsnamens fest. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Jeder Ehegatte soll überdies sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht behalten.
Der Regierungsrat stellt in seiner Vernehmlassung fest, dass der Name heute zunehmend seine Bedeutung als primäres Identifizierungsmerkmal verliert. Der Staat darf die Freiheit des Einzelnen nicht stärker beschränken als das öffentliche Interesse dies zwingend erfordert. Das Namensrecht der Ehegatten kann nicht losgelöst vom Namensrecht der Kinder geändert werden. Nach Meinung des Regierungsrats gibt es zudem keine triftigen Gründe, innerhalb oder ausserhalb einer Ehe geborene Kinder im Namensrecht unterschiedlich zu behandeln.
Entgegen der Einschätzung der Kommission sind mit der Vorlage finanzielle Auswirkungen verbunden, da die Revision Anpassungen des informatisierten Standesregisters (Infostar) erfordern wird.
Technische Erneuerung der Informatiklösung für Strassenverkehrsämter (VIACAR) Der Regierungsrat hat die Botschaft an den Grossen Rat über die technische Erneuerung der Informatiklösung VIACAR verabschiedet. Die vom Kanton Aargau ab Mitte der 90er-Jahre entwickelte und betriebene Informatiklösung nutzen zurzeit die Strassenverkehrsämter der Kantone AG, SH, ZG, ZH, LU und VD. Sie bewirtschaften mit 2,2 Mio. Fahrzeugen rund 40 % des schweizerischen Fahrzeugbestandes.
VIACAR bietet eine umfassende Unterstützung für alle administrativen Tätigkeiten eines Strassenverkehrsund Schifffahrtsamtes. Durch verschiedene EGovernment- Anwendungen und die rasche Geschäftsabwicklung hat es einen hohen Kundennutzen.
Die technische Erneuerung ist notwendig, um VIACAR langfristig und wirtschaftlich effizient betreiben zu können. Der Aufwand beläuft sich auf CHF 7,76 Mio. Die Partnerkantone tragen die Kosten entsprechend den Fahrzeugbeständen durch einmalige und wiederkehrende Beiträge. Nach Abschluss der technischen Erneuerung sollen der Betrieb und die Weiterentwicklung von VIACAR aus der Verwaltung ausgegliedert werden.
Vernehmlassung zur Finanzierung öffentlichrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sollen die Rahmenbedingungen für öffentlich- rechtliche Vorsorgeeinrichtungen soweit wie möglich denjenigen für privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen angeglichen werden und alle öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innert 30 Jahren ausfinanziert werden.
In seiner Vernehmlassung hält der Regierungsrat fest, dass er der langfristig verfolgten Stossrichtung der Revision der Ausfinanzierung aller öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zustimmt. Unterschiedliche Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen sind nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen nicht mehr haltbar.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass sich damit letztlich auch der Rückgriff auf das Instrument der Staatsgarantie erübrigt. Ohne Staatsgarantie steht die Vorsorgeeinrichtung abschliessend in der Haftung. Der Regierungsrat unterstützt dies mit Blick auf die damit einhergehende Stärkung der Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen und der Generationengerechtigkeit. Jede Generation soll grundsätzlich selbst für ihre Kosten aufkommen.
Leistungsbezug für archäologische Forschung Die römischen Hinterlassenschaften im Aargau sind von europäischer Bedeutung. Deren Erforschung soll in Zukunft in enger Zusammenarbeit mit der Universität erfolgen. Die Kantonsarchäologie möchte in Zukunft vermehrt Leistungen direkt bei der Universität Basel beziehen. Damit können die enormen Rückstände in der wissenschaftlichen Aufarbeitung jahrzehntelanger Grabungsarbeit effizient angegangen werden. Der Regierungsrat beantragt dafür beim Grossen Rat für die kommenden fünf Jahre einen jährlichen Kredit von 350'000 Franken.
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57'346 Unterschriften unterstützen die Initiative der Gewerkschaft, welche sich gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) – Einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) wehrt.
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