Einfacherer Datentransfer für Volkszählung und Bevölkerung
Von: Medienmitteilung AG
Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat am 6. Juni 2008 in 1. Lesung das Register- und Meldegesetz (RMG) einstimmig gutgeheissen. Das Gesetz regelt die Registrierung von schweizerischen und ausländischen Personen und der Objekte (Liegenschaften) samt deren Eigentümerinnen und Besitzern. Ziel ist es, die Volkszählung von 2010 mit elektronischer Unterstützung zu vereinfachen. Der Datenschutz wird durch das am 1. Juli 2008 in Kraft tretende Gesetz über die Information, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) geregelt.
Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von AVW-Präsidentin Katharina Kerr (SP, Aarau) und in Anwesenheit von Regierungsrat Kurt Wernli, Vorsteher DVI, und Dr. Walter Mischler, Leiter der Gemeindeabteilung DVI, das Register- und Meldegesetz (RMG) nach eingehender Beratung am 30. Mai und am 6. Juni 2008 einstimmig gutgeheissen.
Das Register und Meldegesetz (RMG) ersetzt das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer und regelt das Meldewesen und die Registrierung von Einwohnerinnen und Einwohnern schweizerischer oder ausländischer Nationalität sowie von Personen mit Grundeigentum in der Gemeinde. Der Kanton Aargau hat das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) des Bundes, das per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt wurde, umzusetzen. Mit diesem verpflichtet der Bund die Kantone, Rechtsgrundlagen für die Harmonisierung der Personenregister, die Einführung eines Wohnungsidentifikators und die Zuordnung der Einwohnerinnen und Einwohner zu den Wohnungen sowie die Zu- und Wegzugsmeldungen zu erlassen. Auch die Schaffung der technischen Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Gemeinden, Kanton und Bund werden mit dem RMG geregelt. Diese sollen von den Gemeinden gemäss ihren Bedürfnissen und nach geltenden Standards auf deren Kosten erstellt werden. Die Volkszählung 2010 soll als registergestützte Zählung und nicht mehr als Volksbefragung durchgeführt werden. Die Grunddaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) werden direkt aus den Einwohnerregistern der Gemeinden, den Personenregistern des Bundes sowie dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters zusammen getragen werden. Der Kanton hat für die Sicherung der Qualität besorgt zu sein.
Die Kommission begrüsst die Kundinnen- und Kundenfreundlichkeit, die mit der neuen Vereinfachung des Datentransfers verbunden ist. Allfällige Befürchtungen, dass Personendaten missbräuchlich verwendet werden könnten, wurden mit Hinweis auf das neue IDAG, das aktuellen Forderungen des Datenschutzes Rechnung trägt, beantwortet. Das IDAG bietet die Rechtsgrundlage für den Datenschutz. Wer gegen diesen verstösst, macht sich strafbar.
Der Bund hat das Registerharmonisierungsgesetz auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Die Kantone haben 18 Monate Zeit, um auf ihrem Gebiet, die Gemeinden eingeschlossen, die entsprechenden Regelungen und Einrichtungen zu schaffen. Dieser Zeitplan fordert Kanton und Gemeinden. Bis am 4. Juli 2008 läuft die Vernehmlassung für einen Grosskredit von 17,9 Mio. Franken (Investitionen und wiederkehrender Aufwand) für die Beschaffung und Einführung einer kantonalen Informatikplattform für die Daten- und Registerharmonisierung. Es ist geplant, zusammen mit der 2. Lesung des RMG im Grossen Rat auch diesen Grosskredit zum Beschluss vorzulegen. Die 2. Beratung ist für November 2008 vorgesehen.
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