86 % der Alkoholverkaufsstellen halten sich an die Jugendschutzbestimmungen
Von: Gemeinde Möhlin (eingesandt)
Die Alkoholverkaufsstellen halten sich mehrheitlich an die Jugendschutzbestimmungen über den Verkauf von Alko-hol. Dies haben die zweiten Testkäufe dieses Jahres bewie-sen. Trotzdem musste der Gemeinderat eine Busse und zwei Verwarnungen aussprechen.
Es ist Dienstagnachmittag, zwei junge Mädchen betreten ein Lebensmittelgeschäft, behändigen einen Sechserpack Bier und gehen zielstrebig zur Kasse. Was die Kassierin nicht weiss, die beiden Mädchen sind erst 13 Jahre alt und durch die Gemeinde Möhlin autorisiert, bei Alkoholverkaufsstellen Testkäufe zu machen.
Nur 3 Verkausstellen Zum zweiten Mal innerhalb dieses Jahres liess der Gemeinderat Möhlin die Alkoholverkaufsstellen testen, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Heute liegt das Resultat vor: Insgesamt 22 Testkäufe wurden durchgeführt. Von den getesteten Betrieben haben lediglich 3 Verkaufsstellen unerlaubterweise Alkohol verkauft. In Prozent liegt der Anteil der Verfehlungen somit nur noch bei 14 %. Zur Erinnerung: Bei den ersten Testkäufen dieses Jahres haben Jugendliche noch bei über 60 % der Verkaufsstellen unerlaubterweise Alkohol erhalten.
Jugendschutz wird ernst genommen Mit den zweiten Testkäufen wurde unter Beweis gestellt, was der Gemeinderat bereits im Vorfeld nach verschiedenen Gesprächen feststellen durfte. Bei Gaststätten, Verkaufsstellen und Vereinen ist der Jugendschutz ein wichtiges und ernst genommenes Thema geworden. In den vergangenen Monaten wurden von den Verantwortlichen grosse Anstrengungen unternommen, das Verkaufspersonal für die Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren.
Kursangebot für Verkaufspersonal Trotz dieses guten Resultats bleibt die Gemeinde Möhlin weiterhin am Ball. Nach der Jugendschutz-Zertifizierung der Betriebe, der Jugendschutz-Vereinbarung mit Festveranstaltern, dem Werbeverbot für Alkohol auf öffentlichem Grund und den Testkäufen, folgt nun ein Schulungsangebot. Dieses hat zum Ziel, dass das Verkaufspersonal die gesetzlichen Bestimmungen zum Ausschank von alkoholischen Getränken kennt und weiss wie man reagieren soll, wenn Jugendliche Alkohol kaufen wollen. Die Schulung richtet sich an alle, welche in die Lage kommen können, von Minderjährigen um den Verkauf alkoholischer Getränke gebeten zu werden. Der zweistündige Kurs, welcher durch einen Trainer der GastroSuisse geleitet wird, findet am Dienstag, 22. August 2006 im Gemeindehaus Möhlin statt. Der Kurs ist kostenlos und steht allen Interessierte aus dem ganzen Fricktal offen. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung Möhlin entgegen.
Seit 3 Jahren aktiv dabei Die Gemeinde Möhlin beteiligt sich seit rund 3 Jahren aktiv an dem vom Bundesamt für Gesundheit lanciertem Projekt „Die Gemeinden handeln“. Es hat zum Ziel, dem zunehmenden Alkoholkonsum der Jugendlichen zu begegnen. Das kantonale Gastgewerbegesetz bestimmt, dass die Abgabe von vergorenen alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Der Verkauf von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist auch gemäss des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) verboten. Das aargauische Gastgewerbegesetz hält in einer Strafbestimmung fest, dass Widerhandlungen gegen das Gesetz mit einer Busse bis zu Fr. 10'000.— bestraft werden.
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