Regierungsratsbulletin
Von: Medienmitteilung AG
(v.l.) Staatsschreiber Peter Grünenfelder, Rainer Huber, Kurt Wernli, Landammann Ernst Hasler, Landstatthalter Peter C. Beyeler, Roland Brogli
Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG)
Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) soll die Arbeitslosenversicherung auf eine längerfristig stabile Basis gestellt werden. Es sind Massnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite vorgesehen. In seiner Vernehmlassung hält der Regierungsrat fest, dass die Revision notwendig und die Beseitigung falscher Anreize sowie die Verstärkung des Versicherungsgedankens sinnvoll sind.
Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die Stossrichtung der vorgeschlagenen Massnahmen. Er bedauert jedoch, dass zur Sanierung und auch zur längerfristigen Sicherung der Arbeitslosenversicherung eine Erhöhung des Beitragssatzes und damit eine Verteuerung des Faktors Arbeit unvermeidbar sind.
Als problematisch beurteilt der Regierungsrat neben der geplanten Erhöhung der Kantonsbeiträge, dass verschiedene vorgeschlagene Sparmassnahmen zu einer Kostenverlagerung auf die Sozialhilfe führen werden. Ebenso betrachtet es der Regierungsrat als eine verpasste Chance, dass die Schlechtwetter- und die Kurzarbeitsentschädigung in dieser Revision ein weiteres Mal nicht angetastet werden.
Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben und des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen Mit einer Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben und des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen (Gesetzgebungsprojekt „Swissness“) will der Bund den Schutz der Bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes verstärken. Die Regelungen rund um die Bezeichnung „Schweiz“ und das Schweizerkreuz sollen präzisiert werden, um mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.
In seiner Vernehmlassung hält der Regierungsrat fest, dass er der Revision grundsätzlich zustimmt. Allerdings lehnt er die Definition der Herkunftsangaben für Lebensmittel im Markenschutzrecht ab, da die Deklaration des Herkunftslandes und der Rohstoffquellen bereits nach dem Lebensmittelrecht erfolgt. Herkunftsdeklarationen nach dem Markenschutzrecht laufen Gefahr einer Irreführung der Konsumenten und einer Steigerung der Bürokratie und Kosten für die Unternehmen.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass auch die geplante Definition der Herkunft von Dienstleistungen irreführend ist. Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Regelungen betreffend Gebrauch der Wappen für das Gemeinwesen und den freien Gebrauch des Schweizerkreuzes.
Regierungsrat nimmt Stellung zur parlamentarischen Initiative „Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich“ der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) Das Potenzial zur Einsparung von CO2-Emissionen bei bestehenden Gebäuden ist gross. Die Kantone, die für die Energie im Gebäudebereich zuständig sind, fördern denn auch seit Jahren energieeffiziente Gebäudesanierungen.
Der Regierungsrat spricht sich für eine Ausweitung von Gebäudesanierungen aus. Die Ausgestaltung eines erweiterten Gebäudesanierungsprogramms muss dabei aber Sache der Kantone bleiben. Zusammen mit einer grossen Mehrheit der Kantone spricht sich der Aargau gegen eine Teilzweckbindung der CO2- Abgabe für die Finanzierung eines Gebäudeprogramms aus. Damit eine schnelle Umsetzung möglich ist, soll der Bund einen langjährigen Rahmenkredit von 200 Millionen Schweizer Franken pro Jahr zur Unterstützung der Gebäudesanierungen sprechen. Schnell umsetzbar ist auch eine Ausweitung des Klimarappens.
Der Regierungsrat unterstützt auch die Änderung des Mietrechts (OR) zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und verlangt zusätzlich die Prüfung von steuerlichen Massnahmen.
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