Nein zur vorgezogenen Inkraftsetzung des Steuergesetzes
Von: Kurt Weiss (eingesandt)
Trotz der vehementen Gegenwehr vieler Gemeinden setzt sich der grosse Rat für die vorzeitige Einführung der Teilrevision ein. Weshalb diese Aktion? Die vorzeitige Einführung belastet Kanton und Gemeinden mit je 72 Millionen Franken! Können sich die Gemeinden diese Ausfälle problemlos leisten?
Die Gemeinden müssen im 2009 wegen der neuen Aufgabenteilung massive finanzielle Mehrbelastungen tragen. Zu nennen wären da zum Beispiel: Betreuungsgesetz, öffentlicher Verkehr, Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionskasse und die Restkosten der Sonderschulung. In all diesen Bereichen können die Gemeinden die finanziellen Mehrbelastungen noch nicht exakt beziffern. Die finanzielle Situation im Vergleich zu den verschiedenen Gemeinden ist markant unterschiedlich. Die budgetierten Mindereinnahmen betragen zwischen minus 2,7% bis 7,1% und im Durchschnitt minus 4,6%.
Bei Gemeinden, welche den Steuerfuss sogar erhöhen müssen ist die Folge, dass die finanziell schwächer gestellten Einwohner einen Teil an die Zeche bezahlen. Dies war nie und nimmer die Absicht des Stimmbürgers, als er am 26. November 2006 der etappierten Einführung des Steuergesetzes zustimmte.
Wir sind nicht generell gegen Steuerentlastungen, aber das von der Regierung gewählte Vorgehen erachten wir als falsch!
Von Steuerentlastungen sollten alle profitieren, auch der Mittelstand. Von der vorzeitigen Inkraftsetzung der 3. Etappe der Steuergesetzrevision profitieren 65% der Steuerpflichtigen überhaupt nicht und weitere 25% werden bloss geringfügig entlastet. Steuerbare Einkommen bis zu 43'000.- (Tarif A, Alleinstehende) und 86'000.- (Tarif B, Alleinerziehende, Verheiratete) erfahren keine Steuerentlastung.
Würde man dem Gesetz nachleben, erhielten alle Steuerpflichtigen im Jahr 2010 den Ausgleich der kalten Progression, d.h. eine durchschnittliche Steuersenkung von 5%. Dieser bisher übliche Mechanismus wurde jedoch im Steuergesetz gestrichen, damit genügend finanzielle Mittel zur Senkung der Steuertarife für die hohen Einkommen und Vermögen zur Verfügung standen. Und nun sollen diese noch ein Jahr früher von den Steuerentlastungen profitieren!
Im Bewusstsein, dass die Steuerrevision Ausfälle in nicht genau bezifferbarem Ausmass verursacht, stimmte der Grosse Rat 2006 der etappierten Einführung zu. Dass man nun bevor die erste Analyse durchgeführt werden kann die 3. Etappe vorzieht, widerspricht den ursprünglichen Absichten um 180 Grad und entbehrt jeglicher Entscheidungsgrundlage. Ja, es stösst die Gemeinden mit ihren langfristigen Planungen vor den Kopf.
Die Regierung geht für das Jahr 2009 immer noch von einem Wirtschaftswachstum von 4,0 - 4,5 % aus. Namhafte Analysten stellen diese Prognose aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation in Frage.
Der Vorstand der Steuerfachleute Aargauer Gemeinden vertritt die Ansicht, dass das Vorgehen von Regierung und Teilen des Parlamentes nicht korrekt ist. Bilden Sie sich bitte Ihr eigenes Urteil.
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