GVO-Freisetzungsversuch in Pully: Frist verlängert
Von: Medienmitteilung
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verlängert die Frist für die Durchführung des Freisetzungsversuchs mit gentechnisch veränderten Organismen, den die ETH Zürich in Pully durchführen will. Der Versuch konnte noch nicht gestartet werden, weil beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde hängig ist.
Die ETH Zürich hat beim BAFU in einem Wiedererwägungsgesuch beantragt, die Durchführungsdaten des dreijährigen Freisetzungsversuchs mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände des Centre viticole du Caudoz in Pully anzupassen. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der beim Bundesverwaltungsgericht hängigen Beschwerde kann der Freisetzungsversuch erst gestartet werden, sofern das Gericht die Beschwerde abweist und die Freisetzungsbewilligung rechtskräftig wird. Ursprünglich war der Beginn im Frühling 2008 vorgesehen.
Das BAFU hat nun entschieden, dass die Verfügung vom 3. September 2007 zur Bewilligung des Freisetzungsversuchs in Pully entsprechend angepasst wird, so dass der Versuch wie geplant über drei Jahre durchgeführt werden kann, sofern und sobald die Bewilligung rechtskräftig wird.
Gegen die Wiedererwägungsverfügung können ab heute Betroffene beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen Beschwerde erheben.
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