Grossrat Roland Agustoni, Magden (SP) ortet eine ungute Entwicklung in der Raumplanung, die auch im Fricktal zusehends Probleme schafft und schaffen wird, da seiner Meinung nach Speziallandwirtschaftszonen und Ausnahmebewilligungen den Interessen kapitalstarker und landwirtschaftsfremder Betriebe dienen und sich diese auf billigem landwirtschaftlichem Boden ansiedeln oder über die Bauzone hinaus expandieren.
Grossrat Roland Agustoni, Magden (SP)
In einer gestern eingereichten Interpellation fordert der Magdemer Grossrat deshalb, dass die im Raumplanungsgesetz vorgesehenen Ausnahmen nicht zur Regel, Verfehlungen geahndet und Rückbauten durchgesetzt werden. „Wenn wir die Zersiedlung der Landschaft stoppen wollen, müssen wir dem gegenwärtigen Trend zum Bauen ausserhalb von Bauzonen entschieden entgegentreten“, begründete er sein Vorgehen.
Die Interpellation im Wortlaut
Begründung Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) sieht, insbesondere für die Landwirtschaft, etliche Ausnahmen betreffend Bauen ausserhalb von Bauzonen vor. Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedoch zunehmend auch von vielen anderen Bauwilligen grosszügig genutzt. So zeigt zum Beispiel eine diesbezügliche Erhebung aus dem Jahre 2000, dass von den schweizweit knapp 1,5 Millionen Gebäuden mit Wohnnutzung nicht weniger als 147`000 ausserhalb der Bauzone liegen was mehr als 10% entspricht. Jährlich wächst so, nach Berechnungen der Zeitschrift „Beobachter“ (Ausgabe 7/2008) diese unerwünschte Besiedlung um rund 740 Neubauten an. Jedes zwanzigste Wohnhaus wird also ausserhalb des Baugebietes erstellt. Zwei Drittel dieser Wohngebäude ausserhalb von Bauzonen gehören Personen die keinen Bezug zur Landwirtschaft haben. Rechnet man die Nichtwohnbauten und Anlagen dazu, stehen in der Schweiz rund 540`000, das heisst ein Viertel aller Bauten, ausserhalb oder im Grauzonenbereich der Bau- und Zonenordnung. – So wird jedoch weder die Zersiedelung der Landschaft gestoppt, noch wird den Zielen des Raumplanungsgesetzes gemäss Artikel 1 und 3 nachgelebt.
Im Zusammenhang mit dieser Ausgangslage interessiert die Situation im Kanton Aargau. Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie viele bewohnte Bauten (Anzahl) wurden seit der letzten Änderung des Raumplanungsgesetzes bis heute im Kanton Aargau ausserhalb von Bauzonen erstellt?
Für wie viele Nichtwohnbauten und Anlagen (Anzahl) wurden ausserhalb von Bauzonen seit der letzen Änderung des Raumplanungsgesetztes Bewilligungen erteilt und was geschieht mit diesen, wenn sie später nicht mehr genutzt werden?
Für wie viel Fläche (m2) wurde in den Intensiv- und Speziallandwirtschaftszonen gemäss Artikel 16a RPG Raum geschaffen und für welche Betriebsarten ist dies geschehen?
Welches sind nach Meinung des Regierungsrates die Gründe für die Zunahme von Bauten mit Wohnnutzung, ausserhalb von Bauzonen, obwohl die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe gleichzeitig abnimmt?
Nimmt der Regierungsrat die Auflagen und Bestimmungen in den Artikeln 38 und 39 der Raumplanungsverordnung ernst und setzt er diese gemäss den Artikel 1 und 3 auch rigoros und ohne weitere Ausnahmen um?
Wenn nein, welche Ausnahmen gewährt er und warum?
Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass durch eine Unterwanderung der Raumplanungsziele, die Zweckentfremdung der Landwirtschaftszone und der Zersiedelung der Landschaft fortschreitet?
Wie gedenkt der Regierungsrat die Ausbreitung nichtlandwirtschaftlicher Betriebe aufgrund von Artikel 16a Abs.3 des Raumplanungsgesetztes zu stoppen und wie können die vorhandenen Schlupflöcher gestopft werden?
Wo besteht aus Sicht des Regierungsrates konkreter Handlungs- oder Umsetzungsbedarf?
Welche diesbezüglichen Einflussmöglichkeiten hat der Kanton Aargau auf der Stufe der Gemeinden?
Wie kontrolliert der Kanton Aargau die Einhaltung des Raumplanungsgesetztes, auch bezüglich Bauen ausserhalb von Bauzonen, in den Gemeinden und welche Beratungen werden den Gemeinden angeboten?
Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der oben gestellten Fragen. Roland Agustoni
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