Stellungnahme des Gemeinderates Herznach zu einem Leserbrief
Von: Gemeinde Herznach (eingesandt)
Aufgrund diverser Aussagen von Herrn André Rebstock im „Brief an die AZ“ vom 28. September 2007 ist es dem Gemeinderat Herznach ein Anliegen auf folgende Punkte hinzuweisen:
• Die Parzelle „Bündte“ befindet sich derzeit in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA). In dieser Zone dürfen keine Alterswohnungen gebaut werden. Für den Bau von reinen Alterswohnungen (nicht zu verwechseln mit Alters- und Pflegeheimen, Spitexzentren, etc.) ist laut den Abklärungen der Gemeinde eine Umzonung zwingend notwendig. Selbstverständlich könnte eine Umzonung zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Konzept, aufgegleist werden. Eine Umzonung von Land in der öffentlichen Zone in eine Bauzone ist aber nicht so einfach wie dies Herr Rebstock darstellt, beansprucht Zeit und die Bewilligung durch den Kanton ist unsicher. Die „Herzliparzellen“, die bereits überbaut sind, waren vor der Überbbauung bereits der Bauzone (WG3) zugeordnet und nicht der Zone für öffentliche Bauten. Somit ist damals von Aarau keine Umzonung, sondern ein Erschliessungsplan genehmigt worden. Mit der Teilzonenplanrevision im Juni 2007 wurde ebenfalls die Umzonung von bisher WG3 in W2d beantragt und von der Gemeindeversammlung bewilligt. Das ist nicht vergleichbar.
Mit der Umzonung der Parzelle „Bündte“ soll die Nutzungsflexiblität der Gemeinde erhöht werden. Es bestanden und bestehen keine Verkaufsabsichten des Gemeinderates für dieses Land, wie dies behauptet wird. Verkaufsabsichten, wie von Herrn Rebstock zu Unrecht unterstellt, bestanden auch nicht vor der Gemeindeversammlung im Juni 2007.
Es besteht nicht nur Bedarf an Alterswohnungen (mit oder ohne Spitexzentrum), sondern auch an Wohnraum für junge Leute oder für weitere Nutzungen. Gemischte Nutzungen sind, in der Dorfzone, ohne weitere Umzonung möglich. Auch öffentliche Bauten, wie Schulhäuser oder Sportplätze, könnten weiterhin erstellt werden.
Das Argument, die Gemeindeversammlung müsse jeden Verkauf von Bündteparzellen zustimmen, sei gefährlich, ist für den Gemeinderat nicht nachvollziehbar. Das Gegenteil ist der Fall: So wird sichergestellt, dass das Land nicht einfach abparzelliert und verkauft werden kann, ohne dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dies genehmigen. Auch das ist eine weitere Sicherheit, dass das Land, solange dies von den Stimmberechtigten gewünscht wird, im Gemeindeeigentum, für Nutzungen im Interesse der Gemeinde, bleibt.
Bei der Vorlage geht es nicht um einen Verkauf der Parzelle, es geht um die Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten und der Flexibilität je nach Bedarf der Gemeinde Herznach. Und über den Bedarf und die Nutzung entscheiden in jedem Fall die Stimmberechtigten.
Die Nationalratswahlen vom vergangenen Herbst waren begleitet von Diskussionen über Listenverbindungen und der grossen Anzahl Listen in gewissen Kantonen. Diese Fragen wurden mit mehreren parlamentarischen Initiativen und...
Abgelehnte eritreische Asylsuchende können derzeit nicht ausgeschafft werden, da die Behörden in Eritrea zwangsweise Rückführungen ihrer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern kategorisch ablehnen. Diese Haltung nehmen die...
57'346 Unterschriften unterstützen die Initiative der Gewerkschaft, welche sich gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) – Einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) wehrt.
Die von alt Bundesrat Christoph Blocher initiierte eidgenössische Volksinitiative zur «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) wurde gestern Donnerstag, 11. April 2024, mit 132'780 beglaubigten...
Der Bundesrat lehnt die beiden Volksinitiativen für ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte sowie für Stopfleber ab. Er will den Anliegen jedoch Rechnung tragen. Dafür stellt er der Pelz-Initiative einen...