Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht
Von: Medienmitteilung AG
Am 24. September 2006 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz angenommen. Das kantonale Einführungsgesetz zum Ausländerecht vom 14. Januar 1997 muss deshalb total revidiert werden. Aufgrund der ausführlichen Regelungen durch den Bund ist der gesetzgeberische Spielraum des Kantons gering. Die Anhörung zur Vorlage dauert bis zum 22. Februar 2008.
Am 24. September 2006 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz angenommen. Der Bundesrat hat einen Teil des revidierten Asylgesetzes und damit einhergehend die umfassende Einführung der erweiterten Zwangsmassnahmen per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Die übrigen Bestimmungen der Teilrevision des Asylgesetzes sowie das neue Ausländergesetz und die dazugehörenden Ausführungsverordnungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft.
Um sicherzustellen, dass die mit der umfassenden Einführung der Zwangsmassnahmen neu geschaffenen Institute auch angeordnet werden können, wurde die Übergangsverordnung zum Einführungsgesetz zum Ausländerrecht vom 14. März 2007 (VEGAR) erlassen und am 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt; sie gilt längstens bis zum 30. April 2009.
Zur definitiven Umsetzung des neuen Ausländerrechts muss das Einführungsgesetz zum Ausländerrecht vom 14. Januar 1997 (EGAR) im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren an die bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Aufgrund der ausführlichen Regelung durch den Bund bleibt den Kantonen nur ein geringer gesetzgeberischer Freiraum. Er beschränkt sich im Wesentlichen auf die Bezeichnung der kantonalen Behörden, die Zuständigkeiten und die Regelung des Verfahrens.
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