Stellungnahme des VBS zu den Vorwürfen gegen Korpskommandant Roland Nef
Von: Medienmitteilung
Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nahm am Sonntag zu den in der SonntagsZeitung veröffentlichten Vorwürfen gegen den Chef der Armee, Korpskommandant Roland Nef, wie folgt Stellung:
Korpskommandant Roland Nef
Der Chef der Armee, Korpskommandant Roland Nef, ist weder straf- noch zivilrechtlich vorbestraft noch läuft eine Untersuchung oder ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren gegen ihn.
Es trifft zu, dass Ende 2006 gegen Roland Nef in einer rein privaten Angelegenheit Anzeige erstattet wurde. Die daraufhin eingeleitete Untersuchung wurde nach Verstreichen der Rechtsmittelfrist im Herbst 2007 formell und rechtskräftig eingestellt.
Bundesrat Samuel Schmid, Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), wurde vor der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee über eine laufende Voruntersuchung informiert. Ihm wurde von Roland Nef eine bevorstehende Einstellung in Aussicht gestellt (siehe Punkt 2).
Vor seiner Beförderung wurde Roland Nef der dafür vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung unterzogen, die keine eine Beförderung verhindernde Erkenntnisse ergab.
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