An der Parteiversammlung vom vergangenen Dienstag in Aarau diskutierte die EVP (Evangelische Volkspartei Aargau) über die kantonalen Vorlagen vom 1. Juni und beschloss dafür Ja-Parolen. Sie liess sich über die eidgenössischen Vorlagen informieren und übernahm die Parolen der EVP Schweiz.
Grossrat Bernhard Wernli stellte die kantonalen Verfassungsänderungen vor. Einstimmig beschloss die Parteiversammlung die Anpassung der Wirtschaftsfreiheit an Bundesrecht. Die Administrative Entlastung von Unternehmen soll nach Meinung der EVP ebenfalls in der Kantonsverfassung verankert werden. Sie fasste ebenfalls eine einstimmige Ja-Parole für die Verfassungsänderung, die die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft gering halten möchte. Für Bernhard Wernli ist die Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung ein gutes Signal für die Wirtschaftspolitik. Die Umsetzung muss jedoch in den einzelnen Gesetzen und im Vollzug erfolgen. Problematisch für die Unternehmungen sind auch unterschiedliche kantonale Regelungen.
Die von der SVP lancierte Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen hat die EVP Schweiz bereits an ihrer Delegiertenversammlung vom 5. April klar abgelehnt. Der Titel der Vorlage sei irreführend meinte Grossrätin Lilian Studer. Demokratie sei nicht nur ein Akt an der Urne sondern sei auch bereits beschlossenen gesetzlichen Abläufen und Rechtswegen verpflichtet. Es sei nicht sinnvoll, wenn jede Gemeinde eine eigene Einbürgerungsregelung festlegt. Im Bereich der Einbürgerungen dürfe keine Willkür bestehen. Eine Ablehnung soll möglich sein und begründet werden. Nur so könnten Betroffene den Entscheid akzeptieren und darauf reagieren.
Manfred Kiener, Lenzburg, stellte die Vor- und Nachteile der Maulkorbinitiative vor. Diese lehnt die EVP ab, sind doch Leitsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Verhältnismässigkeit und Kontinuität ins Gesetz aufgenommen worden, um früheren eigenartigen Abstimmungskampagnen durch den Bund zu begegnen.
Nein sagt die EVP auch zum Verfassungsartikel für „Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“. Der neue Verfassungsartikel sei unklar und lasse zuviel Interpretationsspielraum. Es könne nicht sein, dass die Krankenversicherungen mit Milliardenbeträgen der Kantone ohne demokratische Kontrolle die einzigen Finanzierer des Gesundheitswesens würden. Der Rückschritt bei der Pflegeversicherung (neu eine Kann-Formulierung) sowie die Aufhebung des Vertragszwanges erfüllt die EVP mit Sorge.
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