Wahlergebnisse An den Wahlen des vergangenen Wochenendes haben sich 319 der insgesamt 804 Stimmberechtigten beteiligt, was einer Stimmbeteiligung von 39.7 % entspricht. Es wurden folgende Resultate erzielt:
Gemeinderatswahlen Eingelangte Wahlzettel 319; leere Wahlzettel 13; ungültige 0; in Betracht fallende Wahlzettel 306; absolutes Mehr 121. Als Mitglieder des Gemeinderates wurden gewählt:
Roland Amsler (bisher), 258 Stimmen,
Willy Schmid (bisher), 254 Stimmen,
Hans-Peter Degen (neu), 252 Stimmen,
Lukas Gisiger (neu), 233 Stimmen.
Wahl des Gemeindeammanns Eingelangte Wahlzettel 319; leere Wahlzettel 42; ungültige 5; in Betracht fallende Wahlzettel 272; absolutes Mehr 137. Als Gemeindeammann wurde
Willy Schmid mit 219 Stimmen
gewählt.
Wahl des Vizeammanns Eingelangte Wahlzettel 319; leere Wahzettel 44; ungültige 7; in Betracht fallende Wahlzettel 268; absolutes Mehr 135. Als Vizeammann wurde
Roland Amsler mit 215 Stimmen
gewählt.
Wahlbeschwerden gemäss § 65 ff des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an das Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Eine allfällige Beschwerde hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Wahlbüro.
Wahl eines fünften Mitglieds in den Gemeinderat / Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang Am Urnengang vom 27. September 2009 konnten lediglich vier von fünf Gemeinderatssitzen besetzt werden. Es ist deshalb ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Wählbar im zweiten Wahlgang ist nur, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Wegenstetter Stimmberechtigte angemeldet wird. Der Anmeldung ist eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Nichtgewählten des ersten Wahlgangs sind nicht automatisch angemeldet. Anmeldeformulare sind auf der Gemeindekanzlei erhältlich.
Eine Anmeldung muss bis Mittwoch, 7. Oktober 2009, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Sofern für den zweiten Wahlgang lediglich ein Wahlvorschlag eingeht, setzt das Wahlbüro mit Publikation des Kandidaten eine Nachmeldefrist von fünf Tagen an, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt erklärt. Das Wahlbüro.
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