Die Schaffung einer bundesrechtlichen Basis für die Einrichtung von Umweltzonen ist in der Anhörung auf Ablehnung gestossen. Das UVEK verzichtet deshalb auf eine Weiterführung des entsprechenden Rechtsetzungsprojekts. Der Bundesrat hat heute von diesem Entscheid Kenntnis genommen.
Das UVEK hat von Ende August bis Ende November 2010 eine Anhörung zu den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen durchgeführt. Die rund 3'700 eingegangenen Stellungnahmen zeigen eine mehrheitlich ablehnende Haltung. Insbesondere von den Kantonen, darunter auch der Aargau, die für die Umsetzung verantwortlich wären, wurde die Vorlage mit grosser Mehrheit verworfen. Sie orten ein Missverhältnis zwischen dem Aufwand und der beschränkten Wirksamkeit von Umweltzonen. Das UVEK verzichtet deshalb auf eine Fortführung des Projekts und hat den Bundesrat heute entsprechend informiert.
Die Umweltzonenverordnung hätte den Kantonen ein Instrument in die Hand gegeben, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Dies kann mit anderen Massnahmen erreicht werden. Zu denken ist etwa an strengere Abgasvorschriften für neue Motorfahrzeuge. Ausserdem haben die Kantone bereits heute die Möglichkeit, die Luftqualität mittels Besteuerung der Fahrzeuge zu beeinflussen, indem z.B. umweltfreundliche Fahrzeuge in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen.
Das UVEK hatte die Einrichtung von Umweltzonen auf Anregung der Kantone Genf und Tessin geprüft.
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