Wildschweinmanagement zeigt Wirkung
Von: mm/f24.ch
In den späten 1990er-Jahren hatten die Wildschweinschäden im Kanton Aargau stark zugenommen und erreichten 2003 einen Rekordstand. Deshalb hat die Jagdverwaltung 2005 ein Pilotprojekt zur Verhütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen lanciert. Vier Arbeitskreise mit rund 50 beteiligten Jagdgesellschaften haben daran mitgearbeitet. In den betroffenen Regionen zeichnete sich jetzt eine Verbesserung der Schadensituation ab.
Zu Beginn des kantonalen Pilotprojekts Wildschweinmanagement analysierten drei regionale Arbeitskreise – in der Region Rheinfelden, Laufenburg und im Studenland – ihre Situation und schlugen Massnahmen zur Verbesserung der Schadensituation vor. 2009 gesellte sich mit dem Raum Habsburg-Chestenberg ein vierter Arbeitskreis dazu. 2007 schliesslich verabschiedete die kantonale Jagdkommission einen ersten Massnahmenplan im Rahmen des Pilotprojekts, der in den beteiligten Arbeitskreisen umgesetzt wurde. Die Massnahmen betrafen sowohl die Jagd als auch die Land- und Forstwirtschaft.
Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt. So hat die Erfolgskontrolle ergeben, dass der prozentuale Schadenanteil in den Arbeitskreisen – im Vergleich zum gesamten Kanton – in den Jahren 2005 bis 2009 sukzessive abnahm. Mussten 2005 nahezu 70 Prozent aller Wildschweinschäden in den Projektgebieten abgegolten werden, waren es 2009 gerade noch 45 Prozent. Auch die Abschusseffizienz, das heisst der abgegoltene Schaden (in Franken) pro erlegtes Wildschwein, hat sich klar verbessert. "Das hat die am Projekt beteiligten Arbeitskreise in ihrer Überzeugung bestärkt, dass die revier- und fachübergreifende Zusammenarbeit die grundlegende Voraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches Wildschweinmanagement darstellt“, erläutert René Urs Altermatt, Jagd- und Fischereiverwalter im Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Neues Jagdrecht, neue Weisungen
Die Ergebnisse des Projekts werden nun in einen kantonalen Massnahmenplan einfliessen und sind für den ganzen Kanton verbindlich. Einzelne Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Projekt haben zudem bereits Eingang ins neue Jagdgesetz gefunden. So wird die revierübergreifende Zusammenarbeit in Gebieten mit grossen Wildschweinschäden heute vorausgesetzt.
Seit dem 1. Januar 2011 sind die Bestimmungen über die Wildschadenverhütung und -vergütung des neu revidierten Jagdrechts in Kraft gesetzt. Damit sind die Verantwortlichkeiten neu geregelt. Die Jagdgesellschaften haben Abgeltungen und Beiträge bis zu 25 Prozent des Jahrespachtzinses selbst zu tragen, bevor der Kanton die Kosten für den Rest des Jahres übernimmt.
Die Eigenverantwortung der Jagdgesellschaften und Landwirte wird gestärkt, indem sie Schadenfälle von bis zu 500 Franken selbst behandeln können. In Gebieten, die bezüglich Wildschweinschäden besonders gefährdet sind, müssen die Landwirte allerdings eine Reihe von zumutbaren Verhütungsmassnahmen treffen, damit die Schadenabgeltung nicht entfällt. Diese sind in der neuen, 16-seitigen Weisung über die Wildschadenverhütung und -vergütung geregelt.
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