Ratifizierung der Landschaftskonvention
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat am 2. November 2011 die Botschaft zur Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention dem Parlament zur Behandlung überwiesen. Mit der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten zum Schutz, zur Planung sowie zur nachhaltigen Pflege und Entwicklung der Landschaften.
Landschaft in ihrer Vielfalt und Schönheit hat in der Schweiz eine herausragende Bedeutung: Als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes, als Lebensraum für die Bevölkerung in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten sowie als wirtschaftliche Ressource für den Tourismus und als Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. All dies ist das Ergebnis einer zielorientierten, pragmatischen Erarbeitung und Anwendung von Instrumenten zum Schutz und zur nachhaltigen Pflege und Entwicklung der Landschaft.
Impulse kamen aus der Schweiz
Die Erfahrungen der Schweiz und das vom Bundesrat 1997 verabschiedete Landschaftskonzept Schweiz (LKS) gaben wichtige Impulse für die Erarbeitung der Europäischen Landschaftskonvention, die erstmals Landschaft zum Gegenstand eines völkerrechtlichen Instruments macht.
Obwohl die Schweiz bei der Ausgestaltung der Konvention aktiv mitwirkte und im Jahr 2000 in Florenz zusammen mit 18 weiteren Ländern zu den Erstunterzeichnerstaaten gehörte, wurde die Ratifizierung mehrere Jahre nicht mehr weiter verfolgt. Zwei parlamentarische Vorstösse im Frühjahr 2009 veranlassten den Bundesrat schliesslich aber dazu, das Ratifizierungsverfahren wieder aufzunehmen.
Die Landschaftskonvention kann in der Schweiz vollständig mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen und Instrumenten umgesetzt werden und ändert nichts an den bestehenden Kompetenzen im Natur- und Landschaftsschutz oder in der Raumplanung. Die vorhandenen Verfahren genügen und es entsteht kein zusätzlicher Bedarf an finanziellen oder personellen Ressourcen.
Kantone befürworten Ratifizierung
In der von Oktober 2010 bis Januar 2011 durchgeführten Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) begrüsste die grosse Mehrheit (84 Prozent) der Vernehmlasser die Grundzüge und Inhalte der Konvention und sprachen sich deutlich für deren Ratifizierung aus. Die Kantone, die Verbände der Gemeinden und der Städte wie auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) hiessen die ganzheitliche Sicht und das dem Konzept zugrunde liegende moderne Landschaftsverständnis gut.
Die Konvention schliesse auf internationaler Ebene in einem wichtigen Bereich eine Lücke und setze positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung. Mit der Ratifizierung könne der Stellenwert der Landschaft als Standortfaktor, als wirtschaftliche Ressource für den Tourismus sowie im Bewusstsein der Öffentlichkeit gestärkt werden. Die Grenzkantone sind überzeugt von der Wichtigkeit der Zusammenarbeit, um die grenzüberschreitenden Landschaften gemeinsam zu gestalten, sei es in Agglomerationsgebieten oder im ländlichen Raum. Das will die Konvention fördern.
Worum geht es bei der Europäischen Landschaftskonvention?
Die Europäische Landschaftskonvention basiert auf einem modernen und ganzheitlichen Landschaftsverständnis. Sie unterstreicht die Bedeutung der Landschaft für das Wohl der Gesellschaft und als Wirtschaftsraum. Damit umfasst sie wesentlich mehr als allein den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft. Die Konvention will die zuständigen staatlichen Stellen bei der Ausrichtung der Politik und der Massnahmen unterstützen, damit nebst dem Schutz der Landschaften insbesondere auch deren Pflege, Planung und Entwicklung berücksichtigt werden. In der breiten Bevölkerung und bei den interessierten Akteuren soll das Bewusstsein für den Wert der Landschaft und ihren Einfluss auf die Lebensqualität geschärft werden. Die Konvention gibt allen Betroffenen die Möglichkeit, aktiv an der Umsetzung einer wirkungsvollen Landschaftspolitik teilzunehmen.
Die Konvention gibt Impulse zum schonenderen Umgang mit der Landschaft - in den Landschaften von ausserordentlichem Wert, aber ebenso und zunehmend wichtig auch in urbaneren Gebieten, wo die Mehrheit der Bevölkerung lebt. Für die Schweiz als Staat mitten in Europa ist die von der Konvention postulierte Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Landschaften besonders bedeutsam.
Die Konvention geht auf eine Initiative des Kongresses der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften des Europarates zurück und wurde unter aktiver Beteiligung der Schweiz erarbeitet. Damit trägt die Konvention explizit den spezifischen Bedürfnissen föderalistisch organisierter Staaten Rechnung.
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