Einbau Deckbelag in Mumpf
Von: Simone Britschgi
Auf der Kantonsstrasse in Mumpf fehlt auf einem Abschnitt noch der Deckbelag. Dieser wird ab dem 25. Mai 2021 während einer Woche als Abschluss der Bauarbeiten eingebaut. Aufgrund der langen Belagsetappen kommt es für die Verkehrsteilnehmenden zu Wartezeiten.
Einbau Deckbelag in Mumpf (Fotos: zVg)
Die Bauarbeiten auf der Kantonsstrasse (K 292) in Mumpf haben am 25. März 2019 begonnen und stehen nun kurz vor dem Abschluss. Im Herbst 2020 wurde der erste Abschnitt fertiggestellt. Jetzt fehlt im letzten Stück noch der Deckbelag, der ab dem 25. Mai 2021 während einer Woche eingebaut wird.
Der Deckbelag wird auf einer Länge von knapp 1'200 Metern in zwei Längsetappen eingebaut. Fabian Gasser, Projektleiter der Abteilung Tiefbau erklärt: "Der Einbau erfolgt jeweils halbseitig, so dass auf eine komplette Sperrung verzichtet werden kann. Der Verkehr wird durch einen Verkehrsdienst geregelt." Aufgrund der Etappenlängen wird es jedoch zu Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmenden kommen.
Einbau des Deckbelags in zwei Etappen
Zwischen 25. und 27. Mai 2021 wird die erste Längsetappen zwischen der Abzweigung Rheinstrasse und der SBB-Unterführung eingebaut. Während dieser Zeit ist die Ein- und Ausfahrt in die Kohlackerstrasse sowie in Bahnhofstrasse gesperrt. Zwischen 27. und 29. Mai 2021 folgt der zweite Abschnitt zwischen SBB-Unterführung und dem Kreisel Widmatthof in Zeiningen.
Ab Samstag, 29. Mai 2021, fliesst der Verkehr wieder normal. Aufgrund der langen Belagsetappen sind auch lärmige Arbeiten ausserhalb der gewohnten Arbeitszeiten notwendig. Bereits in der Vorwoche werden diverse Vorbereitungsarbeiten und kleinere Belagsarbeiten erfolgen. Im Anschluss an die Deckbelagsarbeiten folgen noch diverse Markierungs- und Signalisationsarbeiten.
Verschiebung der Arbeiten bei schlechter Witterung
Sollte das Wetter in der Woche vom 25. bis 29. Mai 2021 den Einbau des Deckbelages nicht zulassen, werden die Arbeiten um einzelne Tage verschoben.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bittet die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner um Nachsicht für die unvermeidlichen Lärmbelastungen, Behinderungen und Wartezeiten und dankt für das Verständnis.
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