Baugesuch; öffentliche Auflage Bauherr: Waldmeier Erich, Haldenweg 16, 4333 Münchwilen Bauvorhaben: Erstellung einer Pergola Standort: Parzelle Nr. 1358, Haldenweg 16
Die öffentliche Baugesuchsauflage erfolgt vom 04. bis 23. Juli 2008 bei der Gemeindekanzlei Münchwilen AG während den Schalteröffnungszeiten. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Einsprachen gegen dieses Baugesuch sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat 4333 Münchwilen zu richten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt wird, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Voranschlag für das Jahr 2009 Anträge und Eingaben von Privaten, Vereinen und Kommissionen, welche im Voranschlag der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2009 berücksichtigt werden sollen, sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet bis spätestens 15. August 2008 einzureichen. Später eintreffende Eingaben können nicht mehr berücksichtigt werden.
Inspektion des Betreibungsamtes Das Betreibungsinspektorat des Kantons Aargau hat beim Regionalen Betreibungsamt in Stein (Gemeinden Stein, Eiken und Münchwilen) die Jahresinspektion durchgeführt. Gemäss Inspektionsprotokoll erfolgt die Sachbearbeitung auf dem Betreibungsamt korrekt und termingerecht. Der Gemeinderat dankt dem Betreibungsbeamten Peter Tallichet an dieser Stelle bestens für die sorgfältige Sachbearbeitung.
Tageskarte Gemeinde Als Dienstleistung für unsere Bevölkerung und als kleiner Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs stellt die Gemeinde Münchwilen den Einwohnerinnen und Einwohner zwei Tageskarten Gemeinde (übertragbare Generalabonnemente SBB) zu einem vergünstigten Preis von Fr. 35.-- pro Karte zur Verfügung. Diese können direkt bei der Gemeindekanzlei oder unter der Telefonnummer 062 866 60 30 reserviert werden. Nutzen Sie die günstige Möglichkeit für einen Ausflug alleine, zu zweit oder mit der Familie. Gerne nehmen wir Ihre Reservation entgegen oder erteilen weitere Auskünfte. Es können auch Gutscheine für Tageskarten bezogen werden. Die Gutscheine werden an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Münchwilen zum regulär gültigen Preis einer Tageskarte Gemeinde verkauft. Gegen Abgabe des Gutscheins können Münchwiler Einwohnerinnen und Einwohner sowie Personen aus anderen Gemeinden während der ordentlichen Bürostunden der Gemeindekanzlei eine Tageskarte nach Wunsch beziehen.
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