Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Schulraumplanung \ Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste \ Holzschläge \ Privatwald
Schulraumplanung
Die Planung des Um- und Anbaus des Schulhauses ist weit vorangeschritten. Der Baukredit soll an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2011 beantragt werden. Vorgängig kann sich die Bevölkerung am Infoabend vom 09. November 2011, um 19:00 Uhr, im Vereinszimmer im Gemeindehaus, informieren. Das Architektenteam sowie Personen der Baukommission Schulhaus werden anwesend sein und der Bevölkerung das Projekt vorstellen (Infoblatt folgt).
Brennholzbestellungen und Bestellung Deckäste
Der Forstbetrieb bietet Brennholz und Deckäste an. Das Formular für die Bestellung von Brennholz und Deckästen kann über den Online-Schalter der Gemeinde Münchwilen oder am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden. Bestellungen können auch per Mail (andreas.ries.55@gmail.com ) oder telefonisch unter 079 426 89 92, erfolgen. Wir bieten einen Hauslieferservice für Deckäste an. Diese werden Ende November geliefert. Der Preis pro Bund beträgt CHF 30.00. Pro Bund sind 9 bis 12 Weisstannen-Äste enthalten. Reisig-Schläge sind mit dem Brennholzformular ebenfalls zu bestellen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Andreas Ries, Eiken, Tel 079 426 89 92.
Der Forstbetrieb
Holzschläge
Im kommenden Winter werden in unseren Waldungen Holzschläge durchgeführt. Um Unfälle zu verhindern und jegliches Risiko so gering wie möglich zu halten, bitten wir folgende Verhaltensregeln zu beachten: Während der Holzerei ist es untersagt, die Schläge zu betreten. Absperrungen sind unbedingt zu beachten und zu respektieren. Den Anweisungen des Forstpersonals ist Folge zu leisten. Leider kommt es immer wieder vor, dass Unbefugte einen Holzschlag betreten oder Absperrungen entfernen. Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung der Absperrungen resultieren, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Der Forstbetrieb
Privatwald
Holzschläge im Privatwald sind Sache der Privatwaldbesitzer. Grössere Schläge (ab 10 m³ pro Parzelle) sind bewilligungspflichtig. Die Schlagbewilligung erteilt der Gemeindeförster. In jedem Fall ist die Beratung der Privatwaldbesitzer unentgeltlich. Holz, das nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann durch den Forstbetrieb verkauft werden. Diese Aufwendungen werden dem Verkäufer verrechnet. Auskunft erteilt der Förster Stefan Landolt, Tel 062 865 80 57.
Der Forstbetrieb
Gemeindekanzlei Münchwilen
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