Publikation der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen (eingesandt)
Gemeindenachrichten
Baugesuche; öffentliche Auflage
Bauherr und Grundeigentümer: Kies + Beton Münchwilen AG, Steinerstrasse 12, 4333 Münchwilen
Bauvorhaben: Trafostation / Niederspannungsverteilung
Standort: Parzelle Nr. 60, Steinerstrasse 12
Auflagefrist: 15. Februar bis 17. März 2008
Bauherr und Grundeigentümer: Carbagas, Hofgut, 3073 Gümligen
Bauvorhaben: Prüfstation für Acetylengasflaschen
Standort: Parzelle Nr. 119, Obere Geueren 15
Auflagefrist: 22. Februar bis 12. März 2008
Die öffentliche Baugesuchsauflage erfolgt in der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei Münchwilen AG während den Schalteröffnungszeiten. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Einsprachen gegen dieses Baugesuch sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat 4333 Münchwilen zu richten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt wird, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Allfällige Beweismittel sind beizulegen. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
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